Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen |
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Gutscheine für Mitarbeiter: Entwarnung nur bis Ende 2021
Für die Motivation ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber in der Vergangenheit oft auf Gutscheine oder Guthabenkarten zurückgegriffen, um die sogenannte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge optimal auszunutzen. Diese Regelung ist dem Gesetzgeber aber schon seit langem ein Dorn im Auge. Bereits zum 1. Januar 2020 wurde diese Möglichkeit daher stark eingeschränkt. Ein offener Streitpunkt waren dabei bislang Sachbezugskarten wie Spendit & Co. Hier hat sich das Bundesfinanzministerium nun jedoch zu einer Nichtbeanstandungsfrist bis Jahresende durchgerungen.
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25 Fragen und Antworten zur Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Bereits seit mehr als einhundert Jahren sind die gesetzlichen Regelungen zu Personengesellschaften im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Da das nicht mehr zeitgemäß ist, hat die Bundesregierung für Anfang 2023 eine Jahrhundertreform geplant. Neben einer umfassenden Neugestaltung der GbR sollen die Personenhandelsgesellschaften auch für Freiberufler geöffnet werden. Es wird damit gerechnet, dass das MoPeG noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird.
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Kinderkrankengeld wird auch bei Schulschließungen gezahlt
Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen, haben Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder auf Zahlung von Kinderkrankengeld. Hier hat der Gesetzgeber für das Jahr 2021 eine Sonderregelung eingeführt. Dabei wird Kinderkrankengeld nicht nur gezahlt, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Neu hinzugekommen ist, dass Eltern das pandemiebedingte Kinderkrankengeld auch beanspruchen können, wenn sie grundsätzlich auch im Homeoffice arbeiten könnten.
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Geldbuße wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns
Seit 1. Januar 2021 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Doch die nächste Erhöhung steht bereits vor der Tür. Zum 1. Juli 2021 klettert der gesetzliche Mindestlohn um weitere 10 Cent nach oben auf dann 9,60 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ignoriert der Arbeitgeber diese Vorgaben und zahlt geringere Löhne, verstößt er sowohl gegen das Mindestlohngesetz als auch gegen sozialrechtliche Vorschriften und muss mit teilweise empfindlichen Geldbußen rechnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich in diesem Zusammenhang nun zu einigen Fragen nochmals geäußert.
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Überrückungshilfe III wird um Eigenkapitalzuschuss erweitert
Die noch immer andauernde Corona-Pandemie zwingt auch den Staat zum Handeln und so sind die staatlichen Corona-Hilfen mittlerweile in die dritte Verlängerung gegangen. Nach der Corona-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I und II werden Unternehmen nun mit der Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III finanziell unterstützt. Unternehmen, deren monatlicher Umsatz nur noch die Hälfe oder weniger beträgt, können neben der Überbrückungshilfe III nun auch noch einen Eigenkapitalzuschuss erhalten.
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Darf man wegen eines medizinischen Notfalls zu schnell fahren?
Dass man als Autofahrer beim Hören eines Martinshorns oder Sehen eines heranrauschenden Krankenwagens tunlichst schnell zur Seite zu fahren und dem Fahrzeug Platz zu machen hat, ist allgemein bekannt. Doch wie verhält es sich, wenn man selbst einmal in eine Notlage gerät und sich nach eigener Einschätzung nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten kann? Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste diesbezüglich in einem Fall entscheiden, in dem ein Arzt seine schwangere Ehefrau mit überhöhter Geschwindigkeit in ein Krankenhaus gebracht hatte.
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ETL-Mittelstandskompass 2021 – Was der Mittelstand jetzt auf den Weg bringen muss
Der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, befindet sich im Umbruch. Der Fachkräftemangel, die Digitalisierung und der Klimaschutz sind die Megatrends, denen sich mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren stellen müssen. Das zeigt der neue ETL-Mittelstandskompass 2021, den die ETL-Gruppe in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) ins Leben gerufen hat, um aufzuzeigen, wie es um den Mittelstand steht und welche Weichen Wirtschaft und Politik für die Zeit nach der Corona-Krise stellen sollten. Die Studie verdeutlicht: Die Zukunft wird Veränderungen bringen, denen sich die deutsche Wirtschaft nicht verwehren kann.
Der ETL-Mittelstandskompass 2021 dokumentiert und analysiert die Risiken sowie die Chancen für den deutschen Mittelstand in den kommenden Jahren. Für die Studie wurden rund 2.500 mittelständische Unternehmen zu Themen wie Strukturwandel, Personalpolitik und Standortfaktoren befragt. Besonderen Wert erhält der Mittelstandskompass durch die Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen für Mittelstand und Politik, die aus den Erkenntnissen der Studie abgeleitet wurden. Sie dienen Entscheidern, auch im Hinblick auf die Bundestagswahl im September 2021, als Kompass, um die ökologische und digitale Revolution in Angriff genommen zu nehmen.
Wenn die Transformation des Mittelstands richtig angegangen wird, warten auf den Mittelstand neue, internationale Betätigungsfelder. Die ETL-Gruppe wird dabei ihrer Verantwortung in der Beratung für den Mittelstand gerecht und will mit der neuen Studie ihren Beitrag als zuverlässiger Partner kleiner und mittlerer Unternehmen einbringen.
Die Studie ETL-Mittelstandskompass inklusive der ausführlichen Handlungsempfehlungen können Sie kostenlos unter folgendem Link herunterladen.
Jetzt Studie herunterladen |
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ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
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