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Die Ampel für das Deutschlandticket steht auf grün. Das bundesweit im Personennahverkehr nutzbare Ticket kann ab dem 1. Mai 2023 im monatlich kündbaren digitalen Abonnement für 49 Euro erworben werden. Der Gesetzgeber will damit u.a. einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr schaffen. Mit einem Zuschuss zum Jobticket können sich Unternehmer aber auch als attraktiver Arbeitgeber zeigen und ihre Mitarbeiter finanziell entlasten. Und das Ganze steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei ist allerdings einiges zu beachten, damit es bei Betriebsprüfungen nicht zum bösen Erwachen kommt.
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Wer seine Steuern nicht pünktlich zahlt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen, denn pro angefangenen Monat entsteht ansonsten ein Säumniszuschlag von 1 Prozent auf die Steuerschuld. Doch trotz des Niedrigzinsniveaus sehen die obersten Finanzrichter keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Säumniszuschlags. Da Säumniszuschläge als Sanktionsmittel zur pünktlichen Zahlung von Steuern fungieren, sind sie – anders als die Vollverzinsung von Steuerschulden – vermeidbar. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte daher die Stundung der fälligen Steuern beantragen.
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„Der größte Feind der Qualität ist die Eile“, wusste schon Henry Ford und hat damit natürlich uneingeschränkt Recht. Niemand kann ohne Pause durchgängig Höchstleistungen abrufen und ununterbrochen mit dem Maximum seiner Aufmerksamkeit agieren. Auch aus diesem Grund gibt es das Arbeitszeitgesetz, das unter anderem Regelungen zu notwendigen Ruhezeiten enthält. Wie sich diese in Zusammenhang mit freien Tagen bzw. Urlaubstagen berechnen, entschied der Europäische Gerichtshof nun in einem aktuellen Urteil.
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Die eigene Gesundheit schätzt man bekanntermaßen erst dann besonders hoch, wenn sie akut in Gefahr ist. Schnell entwickelt sich mitunter daraus dann aber auch ein finanzielles Problem. Denn wer krank ist, kann nicht arbeiten und so gerät das monatliche Einkommen in Gefahr. Um Arbeitnehmern hier zumindest für einen bestimmten Zeitraum Sicherheit zu geben, gibt es in Deutschland seit 1994 für Arbeiter und Angestellte einheitliche Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz. Doch in der Praxis gilt es, einige Feinheiten zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet.
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Wer viel gearbeitet und sich jahrelang um sein Unternehmen verdient gemacht hat, möchte verständlicherweise auch seinen Eintritt in den Ruhestand gebührend feiern und dafür den einen oder anderen Euro mehr ausgeben. Doch beim Feiern schaut der Fiskus sehr genau hin. Wenn eine exklusive Feier deutlich den Rahmen des Üblichen überschreitet, kann das Finanzamt die Aufwendungen als unangemessenen Repräsentationsaufwand beurteilen und den Werbungskostenabzug kürzen oder sogar vollständig versagen. Das musste ein Geschäftsführer schmerzlich erfahren, der seine Abschiedsfeier mit Zirkusveranstaltung und einer Feuer-Show umrahmte und Bands, eine Zigarren-Lounge sowie ein Barista-Bike anbot.
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Es gibt viele Möglichkeiten Gutes zu tun, spezielle Organisationen tatkräftig zu unterstützen oder auch Gelder für deren Tätigkeit zu sammeln. Und so entscheiden sich mehr und mehr Menschen dafür, beispielsweise statt eigener Geburtstagsgeschenke um Spenden zu bitten. Auch bei Beerdigungen wünschen sich die Hinterbliebenen immer häufiger, auf Blumen und Kränze zugunsten von Geldspenden an gemeinnützige Vereine oder Hospize zu verzichten. Um sich danach zu bedanken, wird beim Spendenempfänger die Spenderliste erfragt. Doch ist das datenschutzrechtlich zulässig?
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Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |
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