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Der Countdown läuft – nur noch wenige Wochen trennen uns vom Jahreswechsel, und in der Zeit bis dahin steht noch einiges auf der To Do-Liste. Wer mit seinen Kapitaleinkünften in diesem Jahr Verluste zu verzeichnen hatte, muss sich den 15. Dezember dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag endet die Frist zur Beantragung einer entsprechenden Verlustbescheinigung. Arbeitgeber müssen für die Lohnabrechnung Dezember beachten, dass die Beitragsnachweise ihrer Mitarbeiter bereits bis zum 21. Dezember einzureichen sind. Ganz wichtig auch die Themen Forderungsverjährung 2020, Steuererklärung für 2019, Transparenzregistereintragung sowie Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022. Hier ist der 31. Dezember 2023 entscheidend.
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Für Unternehmer gibt es gleich mehrere Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Steuerbelastung übers Jahr gesehen geschickt zu verteilen. Sei es durch die überlegte Kombination der diversen, teilweise kurz vor der Verabschiedung stehenden Abschreibungsmöglichkeiten, die clevere Nutzung der sogenannten 10-Tage-Regel oder auch durch die strategische Investitionsplanung – mit den richtigen Entscheidungen lässt sich einiges an Steuern sparen. Wer im Rahmen einer Mitunternehmerschaft eine Photovoltaikanlage betreibt, sollte daneben unbedingt unseren ersten Tipp lesen, denn hier hat der Gesetzgeber zum Jahresende eine Falle eingebaut.
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Seine eigenen unternehmerischen Belange im Blick zu behalten, ist mitunter schon anspruchsvoll genug. Für all die, die neben ihrem Unternehmerdasein auch noch Arbeitgeber sind, steht nicht erst seit dem allgemeinen Fachkräftemangel das große Thema der Mitarbeiterbindung quasi ganzjährig auf der Agenda. Dabei sind es neben den Arbeitsinhalten als solche eigentlich zwei Dinge, die die Mitarbeiterzufriedenheit beeinflussen: ein gutes Betriebsklima und eine ansprechende Vergütung. Für Ersteres eignen sich ganz besonders gemeinsame Events, wie beispielsweise die alljährliche Weihnachtsfeier. Hier plant der Gesetzgeber sogar eine Erhöhung des bekannten 110-Euro-Freibetrags. Doch auch in punkto Gehalt gibt es einige, teilweise sogar steuer- und abgabenfreie Möglichkeiten.
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Ob Unternehmer oder Privatperson – bei der privaten Steuererklärung schließt sich der Kreis. Bestimmte Aufwendungen fallen in jedem Haushalt an und belasten das private Portemonnaie. Die Kunst ist hier, zu wissen, welche dieser Kosten trotzdem steuerrelevant sind und in der Steuererklärung angesetzt werden können. Entsprechende Sorgfalt und Durchhaltevermögen beim Belege sammeln sowie eine vorausschauende Planung der einzelnen Zahlungen sind schon die halbe Miete, um das Maximum an Steuerersparnis für sich herausholen zu können. Neben haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen und außergewöhnlichen Belastungen sind vor allem Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträgen ein echter Geheimtipp.
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Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |
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