Corona-Virus – wichtige Information für unsere Mandanten

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausbruch des als „Corona“ -Virus bekannt gewordenen Erregers macht auch vor Deutschland nicht Halt.

Die Nachrichten hierzu überschlagen sich derzeit und jeder Stand ist ein paar Minuten später schon veraltet.

Wir möchten Sie heute gerne persönlich über unseren Umgang mit der aktuellen Situation informieren.

Wie viele andere Unternehmen auch, stehen wir jetzt und in der näheren Zukunft vor der Herausforderung, einerseits unseren Geschäftsbetrieb und damit auch den Service für Sie, unsere geschätzten Mandanten, aufrecht zu erhalten. Andererseits sind wir ebenso bestrebt, die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Folgendes ist uns dabei wichtig:

  • Wir folgen den von staatlicher Seite sowie von Seiten des Robert-Koch-Institutes ausgesprochenen Empfehlungen zum Umgang mit der derzeitigen Lage. Das bedeutet auch, dass wir sowohl Absagen von Veranstaltungen von jeglicher Seite respektieren, als auch uns selbst vorbehalten, geplante Veranstaltungen, oder Events abzusagen bzw. unsere Mitarbeiter nicht mehr zu solchen Veranstaltungen zu entsenden.
  • Wir haben Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, unsere Tätigkeiten wenn nötig auf Heimarbeitsplätze zu verlagern. Viele unserer Dienstleistungen können wir bereits jetzt digital erbringen. Zudem verfügen wir über alle notwendigen modernen Tools, um Meetings in einer virtuellen Umgebung stattfinden zu lassen. Wenn nötig, sind wir aber selbstverständlich auch weiterhin vor Ort und für unsere Mandanten da.

Da die Entwicklung äußerst dynamisch ist, verfolgen wir die Situation laufend weiter. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unseren Geschäftsbetrieb weitestgehend uneingeschränkt weiter betreiben können.

Gerne bleiben wir mit Ihnen, werte Mandanten, im aktiven Dialog.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen geben:

  1. Kurzarbeitergeld

Zum Kurzarbeitergeld und die von der Bundesregierung eingeleiteten vereinfachenden Maßnahmen und Voraussetzungen hatten wir Sie bereits gesondert in den letzten Tagen informiert. Wenn Sie in die Situation kommen sollten, hier handeln zu müssen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie hierbei entsprechend.

Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April 2020 wirksam werden.

Aktuell handeln die Arbeitsagenturen noch auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Informationen zu den geplanten Erleichterungen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen.

  1. Liquiditätshilfen – KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankendurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Hier der Link zur KfW.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen nutzen möchten, müssen dies grundsätzlich über ihre Hausbanken tun, die die KfW-Kredite durchleiten.

Herr Ulrich Bendel, Bankbetriebswirt und Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Management Consulting GmbH und sein qualifiziertes Team unterstützen Sie sehr gerne dabei, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in diesen Fragen Hilfe benötigen (06431-2124960; U.Bendel@etl-mcpmc.de). Wir stehen hinsichtlich des Procederes  in enger Abstimmung mit den heimischen Banken.

  1. Steuerliche Erleichterungen

Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:

  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
  • Gewährung von Stundungen
  • vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
  • Erlass von Säumniszuschlägen

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt werden. Im Bedarfsfall sprechen Sie uns an und wir werden die entsprechenden Anträge mit dem für Sie zuständige Finanzamt klären.

  1. Arbeitsrechtliche Fragen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen verunsichert. Viele machen sich Gedanken und haben berechtigte arbeitsrechtliche Fragen. Die ETL-Rechtsanwälte beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen auf, welche Ansprüche und Rechte Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber haben. Viele Fragen sind nicht abschließend geklärt, daher wird der Beitrag laufend aktualisiert.

  1. Insolvenzrechtliche Verpflichtungen

Durch die Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in Schieflage. Für kleinere Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein. Sind sie überschuldet und oder zahlungsunfähig, müssen die verantwortlichen Personen  unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von drei Wochen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht stellen. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, diese Frist zu verlängern.

Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass wir die weitere Entwicklung hinsichtlich aller für Sie relevanter Fragestellungen im Blick behalten und Sie in der aktuellen Situation tatkräftig unterstützen, aber je nach Entwicklung der Lage, Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit von der Bearbeitung von Sachverhalten setzen müssen.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie unbeschadet durch die nächsten Wochen.

 

Volker Mühl und Ina Mücke

Geschäftsführer