News und Wissenswertes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.

Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hilfe für Menschen

Volker Mühl                Ina Mücke
 

Tipps & Wissenswertes

Hilfe für Menschen

Hilfe für Menschen aus der Ukraine – Das ist steuerlich zu beachten
Die Situation der Menschen in der Ukraine lassen keinen ungerührt. Viele wollen helfen, sei es durch Geldspenden, Sachleistungen oder auch durch die verbilligte bzw. unentgeltliche Überlassung von Wohnraum. Auch das Finanzamt leistet seinen Beitrag, indem es geleistete Spenden unter gewissen Umständen einkommensteuermindernd anerkennt. Für den besonderen Fall der Spendenleistungen für Menschen aus der Ukraine gibt es abweichend zu den allgemeinen Regelungen nun einige steuerliche Erleichterungen.
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Überprückungshilfe 4 bis Juni 22

Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert
Auch im dritten Corona-Jahr spüren Unternehmer die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Trotz umfangreicher Lockerungen haben sich die Umsätze in vielen Branchen noch immer nicht erholt. Damit Unternehmen die staatlich verordneten Coronamaßnahmen wirtschaftlich überleben können, hat die Regierung in der Vergangenheit diverse Überbrückungshilfen bereitgestellt. Am 1. April wurde die Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis zum Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet jedoch bereits am 15. Juni 2022.
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Auchtung bei Gegenlicht

Achtung bei Gegenlicht und tief stehender Sonne!
Sichtbehinderungen wie Nebel, starker Regen, Hagel oder auch Schneegestöber liegen laut den Auswertungen des Statistischen Bundesamts als Unfallursache ganz weit vorn. Der weitaus erheblichere Teil geht jedoch auf das Konto der blendenden Sonne, die von Kraftfahrzeugführern jedoch regelmäßig unterschätzt zu sein scheint. Doch was, wenn beispielsweise die rote Ampel im Gegenlicht nicht erkannt wurde – kann Blendung dann vor Strafe schützen? Und was ist im Fall der Fälle mit dem Anspruch gegen den eigenen Kaskoversicherer? Gibt es hier Einschränkungen?

 

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Kein Theilandurlaub

Kein Thailandurlaub aus gesundheitlichen Gründen vom Finanzamt
Leben, wo andere Urlaub machen, das ist der Traum Vieler. Doch die Hemmschwelle, dies tatsächlich umzusetzen, ist groß und natürlich muss das Ganze auch noch finanziert werden. Wie schön wäre es, hier eine kleine Finanzspritze vom Fiskus zu erhalten, was grundsätzlich sogar möglich wäre, wenn bestimmte Voraussetzungen zur Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen gegeben wären. Genau dies ist aber der casus knacksus. Denn hierfür braucht es zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes.
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Gefälchter Impausweis kann zu fristloser Kündigung führen

Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Ein gefälschter Impfausweis kann als Urkundenfälschung strafbar sein. Und auch der eigene Arbeitsplatz steht auf dem Spiel. So urteilte das Arbeitsgericht Köln vor kurzem: Verlangt ein Arbeitgeber einen Immunitätsnachweis für Mitarbeitende mit Kundenkontakt und legt der Arbeitnehmer daraufhin einen gefälschten Impfpass vor, so darf diesem fristlos gekündigt werden.
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Umlagefähigkeit von Wachdienstkosten als Betriebskosten bei einer Mietwohnung

Umlagefähigkeit von Wachdienstkosten als Betriebskosten bei einer Mietwohnung
Ein Wachdienst vermittelt den Mietern Sicherheit, ganz besonders in Brennpunktgegenden oder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen. Er schützt aber auch die Substanz des Hauses und somit das Eigentum des Vermieters. Heikel wird es immer dann, wenn es darum geht, wer denn für diese meist nicht ganz unerheblichen Kosten letztlich zur Kasse gebeten werden soll – die Mieter im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung oder der Vermieter in seiner Eigenschaft als Auftraggeber?
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Focus-Money - Top Steuerberater
Focus Money Auszeichnung Top Steuerberater 2021
ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
Mitglied des ETL-Verbundes

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