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Mit dem Ende der Outdoor-Saison rücken die eigenen vier Wände wieder mehr in den Vordergrund. Gemütlich soll es sein und heimelig, es wird gemalert, repariert und erneuert. Wer sich dabei der Hilfe von Handwerkern bedient, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung sind drin, aber nur, wenn es auch eine ordnungsgemäße Rechnung gibt und die Zahlung unbar auf das Konto des Handwerksbetriebes erfolgt. Bei Anzahlungen, die vorab geleistet werden, gibt es jedoch eine kleine Stolperfalle, in die Sie nicht tappen sollten, wenn Sie kein Geld zum Fenster herauswerfen wollen.
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In Gutverdiener-Zeiten von den günstigeren Tarifen der privaten Krankenversicherung profitieren und später dann zurück in den beitragsmäßig sichereren Hafen der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln – diesen Gedanken haben viele. Auch, weil der Wechsel von den privaten in die gesetzliche Krankenversicherung oft als unkompliziert und mit einigen Tricks erreichbar dargestellt wird – wie z. B. durch Beantragung einer Teilrente und Aufnahme in die Familienversicherung. Doch das ist ein Trugschluss, wie unter anderem ein aktuelles Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zeigt.
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Private Steuernummer, persönliche Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Unternehmernummer, Betriebsnummer, Personalausweisnummer – wem jetzt noch nicht der Kopf schwirrt, ist wahrlich zahlenaffin. So wie unsere Regierung, denn die hat sich jetzt für Unternehmer eine weitere Nummer ausgedacht: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Eigentlich bereits seit dem Jahr 2003 gesetzlich vorgesehen, aber seither im Dornröschenschlaf versunken. Das ändert sich nun und soll eine eindeutige Identifikation von Unternehmen bzw. Betrieben ermöglichen.
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Gerade bei Betriebsfesten, wo die Stimmung locker ist und der Alkohol fließt, können schnell Grenzen überschritten werden. So vergriff sich auch ein Außendienstmitarbeiter im wahrsten Sinne des Wortes, als er einer Kollegin einen Klaps auf den Po gab und sie gegen ihren Willen an sich zog. Trotz Feierlaune zog dieses Verhalten ernsthafte Konsequenzen nach sich – und das völlig zu Recht! Das Arbeitsgericht Siegburg entschied: Sexuelle Belästigung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, selbst wenn sie im vermeintlich lockeren Rahmen geschieht.
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Geld zum Fenster herausgeworfen hat sicherlich schon der ein oder andere, der auf unseriöse Organisationen hereingefallen ist. Damit gerade jetzt zur nahenden Weihnachtszeit, aber auch generell Betrüger keine Chance haben, sondern die dringend benötigten Spendenzahlungen auch bei den richtigen Organisationen ankommen, hat die Bundesregierung das neue Zuwendungsempfängerregister online geschaltet. Potenzielle Spender können somit im Register nachsehen, ob die von ihnen gewählte Organisation die Berechtigung hat, Spendenbescheinigungen auszustellen.
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Eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung droht, wenn der Geschäftsführer bei eingetretener Insolvenzreife seiner Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nicht oder nicht fristgemäß nachkommt. Andernfalls haftet er für Schäden, die der Gesellschaft durch die verspätete oder unterbliebene Stellung des Insolvenzantrags entstanden sind. Doch auch ausgeschiedene Geschäftsführer können sich keinesfalls beruhigt zurücklehnen. Denn selbst für sie hat sich das Haftungsrisiko aufgrund einer aktuellen BGH-Entscheidung erheblich erhöht.
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Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |
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Volker Mühl Ina Mücke Jan-Niklas Jung |
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