Corona Update: Neue Regelungen ab dem 24 November 2021

Liebe Mandanten und Freunde der Kanzlei,dass für uns alle die aktuellen Zeiten mit den gestiegenen Corona-Zahlen eine besondere Herausforderung darstellen, liegt aufgrund der momentanen Entwicklungen auf der Hand, zumal die Müdigkeit dem Thema Corona gegenüber allgegenwärtig ist.

Dennoch müssen wir uns alle der Situation stellen und bestmöglich dazu beitragen, dass die Infektionszahlen wieder deutlich minimiert werden.

Zu Ihrem Schutz aber insbesondere auch zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen möchten wir Sie über folgende Regelungen, ab Montag, 22. November 2021 in unserer Kanzlei informieren:

Grundsätzlich gelten ab dem 22.11.2021 in unserer Kanzlei die sogenannten 3G-Regeln (Geimpft, Genesen oder Getestet).

Dies bedeutet:

Sofern Sie nur Unterlagen in den jeweiligen Sekretariaten Löhnberg und Limburg abgeben möchten, ist dies wie bisher möglich.

Sobald Sie aber mit einem unserer Mitarbeiter*innen persönlich sprechen möchten (unangemeldet „zwischen Tür und Angel“ oder im Rahmen eines vereinbarten Termins) ist dies nur dann möglich, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Bitte beachten Sie, dass bei uns „Getestet“ bedeutet, dass ein tagesaktueller Antigen-Schnelltes (kein Selbsttest) mit entsprechender Bescheinigung durch eine offizielle Stelle und nicht älter als 24 Stunden erforderlich ist.

Unsere Mitarbeiterinnen der Sekretariate Löhnberg und Limburg sind dazu angehalten, den jeweiligen Status bei Ihnen zu überprüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass, sofern ein entsprechender Nachweis wie dargestellt durch Sie nicht erbracht werden kann, kein persönliches Gespräch mit uns und unseren Mitarbeiter*innen möglich ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

    Volker Mühl                       Ina Mücke