Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

 

Tipps & Wissenswertes zum Jahresende

Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken
Wie man sich bettet, so liegt man und wie Unternehmer dieser Tage noch planen und strategisch handeln, so erfolgreich werden sie dieses Jahr 2022 abschließen. Vieles ist noch zu tun, anzustoßen oder zumindest in die richtigen Bahnen zu lenken, um dann am Ende keinen Steuervorteil zu verschenken. So haben Unternehmer jetzt noch die Möglichkeit, durch die geschickte Wahl diverser Abschreibungsmöglichkeiten ihren Jahresgewinn und somit auch ihre betriebliche Steuerlast zu minimieren. Was es sonst noch an Chancen gibt, bares Geld zu sparen, lesen Sie hier.
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Arbeitgeberpflichten erfüllen und Gutes tun
Jedes Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und gerade in Zeiten des hohen Fachkräftemangels müssen sich Arbeitgeber schon einiges einfallen lassen, um den Zusammenhalt im Team zu stärken und Mitarbeiter zu binden. Dabei darf natürlich auch die obligatorische Weihnachtsfeier nicht fehlen oder zumindest ein kleines Geschenk. Auch die neue Inflationsausgleichsprämie bietet sich an. Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun, aber ebenso viele Fallen, in die man dabei tappen kann. Wir sagen Ihnen, wie Sie diese vermeiden.
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Steuerliche Abzugsbeträge in 2022 optimal nutzen
„Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt“, wusste schon Henry Ford. Allerdings kann man durchaus mit Ausgaben, die man im Laufe des Jahres hatte, im Nachgang zumindest noch Steuern sparen, wie beispielsweise mit dem Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, mit der man einen höheren Sonderausgabenabzug erreichen kann sowie dem Ansatz von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
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Wichtige Termine in 2022 nicht versäumen
Nicht nur für den Kauf der Weihnachtsgeschenke fehlt am Ende immer noch genau ein Tag, sodass am 23. Dezember die Kaufhäuser und Parfümerien des Landes gestürmt werden. Auch die Steuertermine und Fristen scheinen alljährlich immer wieder überraschend vor der Tür zu stehen – sie zu versäumen kann jedoch teuer werden. So ist beispielsweise für die Beantragung der Verlustbescheinigungen für Kapitaleinkünfte nur noch bis zum 15. Dezember Zeit und kurze Zeit später, zum 31. Dezember 2022, endet auch die letzte Eintragungsfrist zum Transparenzregister.
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Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                Ina Mücke