Entlastung von Arbeitnehmern und Familien – 4. Corona-Steuerhilfegesetz – Steuerzins soll sinken

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.

Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                Ina Mücke
 

Tipps & Wissenswertes

Neues Maßnahmenpaket zur Entlastung von Arbeitnehmern und Familien
Wer in den letzten Wochen Post mit Betriebskostennach- oder vorauszahlungen erhalten hat, dürfte mittelschwer entsetzt gewesen sein. Die Heizungskosten haben sich nahezu verdreifacht und auch die Stromanbieter haben ihre Preise merklich angezogen. Doch auch in vielen anderen Bereichen macht sich die Inflation bemerkbar. Mit 5,3 % erreichte sie mittlerweile den höchsten Wert seit fast 30 Jahren. Um Familien und Arbeitnehmer von den hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Ampelkoalition ein Maßnahmenpaket geschnürt. So soll die EEG-Umlage früher wegfallen und der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht werden. Auch ist geplant, den steuerlichen Grundfreibetrag anzuheben.
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Buchhalter als freier Mitarbeiter des
Steuerbüros ist sozialversicherungspflichtig
Über den sozialrechtlichen Status von freien Mitarbeitern haben die Sozialgerichte schon diverse Urteile gefällt. Denn immer wieder führen Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass es sich bei vermeintlich freien Mitarbeitern gar nicht um eine freie Mitarbeit, sondern um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Für den betroffenen Auftraggeber kann es dann sehr schnell sehr teuer werden, denn es sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nachzuentrichten. Ein neues Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts stellt entscheidend auf gesetzliche Weisungsrechte ab.
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4. Corona-Steuerhilfegesetz – Steuererleichterungen des Koalitionsvertrags werden konkreter
Das dritte Jahr der Corona-Pandemie bringt auch die Unternehmen an die Grenze der Belastbarkeit. Den Betrieb aufrecht zu erhalten ist dabei eine Hürde, dringend notwendige Investitionen finanzieren zu können, die andere. Der Gesetzgeber hat hier reagiert und ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Im Wesentlichen wurden dabei die Regelungen der ersten drei Corona-Steuerhilfegesetze verlängert. Darin enthalten sind beispielsweise die Verlängerung der degressiven Abschreibung sowie der (Re-) Investitionsfristen, eine erweiterte Verlustverrechnung sowie die Möglichkeit der Geltendmachung einer Homeoffice-Pauschale auch für 2022.

 

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Gibt es bei Gewerberaummietverträgen eine Obergrenze für die Kaution?
Die aktuelle Immobiliensituation stellt potenzielle Mietinteressenten gleich vor mehrere Probleme. Zunächst einmal muss überhaupt erst einmal ein passendes, freies Mietobjekt gefunden werden, dann muss die Miete ansatzweise bezahlbar sein und schließlich reißt auch immer noch die zu zahlende Mietkaution ein Loch ins Budget. Während es bei Wohnraummietverträgen eine gesetzliche Obergrenze gibt, die beim Dreifachen der Monatsmiete liegt, scheint es bei Gewerberaummietverträgen ein Fass ohne Boden zu sein. Das Oberlandesgericht Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um stolze 13 Monatsmieten als Kautionssumme ging.
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Gesetzgeber reagiert: Steuerzins soll deutlich sinken
In Zeiten von Null- oder gar Negativzinsen konnte sich einer noch immer über Traumzinsen freuen – der Fiskus. Denn der steuerliche Zinssatz für Steuernachzahlungen (und fairerweise auch für Steuererstattungen) betrug seit Jahren unverändert 6 % jährlich. Bis das Bundesverfassungsgericht dem Ganzen ein Ende setzte, die hohen Steuerzinsen für verfassungswidrig erklärte und den Gesetzgeber verpflichtete, bis Ende Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung für Zinszeiträume ab 2019 zu finden. Nun kristallisiert sich allmählich ein Jahreszins von 1,8 % heraus. Doch auch eine Absenkung auf 0 % ist im Gespräch.
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Wer haftet bei Sturmschäden?
Die Auswirkungen des Klimawandels haben wir alle in den letzten Wochen und Monaten durch immer wiederkehrende extreme Wettersituationen zu spüren bekommen. Regen und Überflutungen haben vielerorts horrende Schäden der unterschiedlichsten Art verursacht. Sturmbedingte Verkehrsunfälle häufen sich. Starke Seitenwinde drücken Wohnmobile, LKW- oder Wohnwagengespanne aus der Spur oder lassen sie sogar umkippen. Aber auch abgestellte Fahrzeuge am Straßenrand können umgeworfen werden und so Unfälle verursachen. Viele Geschädigte stellen sich dabei die Frage, wer denn eigentlich in diesen Fällen für die Schäden haftet.
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Können Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein?
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr – ohne Mehrkosten für eine größere Wohnung oder ähnliches versteht sich. Diesen Betrag jedenfalls hat das Statistische Bundesamt vor einigen Jahren in einer Studie ermittelt. Dass die Eltern hierbei diejenigen sind, die für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen, versteht sich von selbst. Immerhin bietet der Staat einige Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastungen. Doch was, wenn die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen können? Werden dann die Großeltern zur Kasse gebeten? Das Oberlandesgericht Oldenburg hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt.
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Focus-Money - Top Steuerberater
Focus Money Auszeichnung Top Steuerberater 2021

ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
Mitglied des ETL-Verbundes

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