ETL-Newsletter 10/2022: Inflationsausgleichsprämie

ETL-Newsletter 10/2022: Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten – Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 – Überblick über die weiteren geplanten Entlastungpakete

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Inflationsrate von über 10 Prozent und steigende Energie- und Gaspreise verunsichern Verbraucher, insbesondere angesichts der nahenden Heizperiode in den Wintermonaten. Mit zahlreichen Maßnahmen und Entlastungspaketen versucht die Bundesregierung gegenzusteuern.Doch was konkret bei jedem Einzelnen ankommt, ist derzeit noch ungewiss. Nur wenige Regelungen sind bereits beschlossen.Viele der Vorschläge müssen noch in ein Gesetz gegossen werden, für andere Maßnahmen liegen bereits Gesetzentwürfe vor, die aber noch Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Mit unseren heutigen Beiträgen wollen wir die Knoten der verschiedenen Entlastungspakete etwas lockern und entwirren.

Im ersten Beitrag erfahren Sie, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen können.

Der zweite Artikel informiert über die geplanten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022, insbesondere über die neuen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer.

Der dritte Artikel gibt einen Überblick über die weiteren geplanten Entlastungpakete, die u. a. Anpassungen beim Einkommensteuertarif für 2023 und 2024, Umsatzsteuerermäßigungen, ein kostengünstiges ÖPNV-Ticket und eine weitere Anhebung der Midi-Job-Grenze vorsehen.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Gerne können Sie uns und Ihre bekannten Ansprechpartner dazu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                          Ina Mücke

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