Sehr geehrte Damen und Herren,
heute kommen wir mit einem sehr wichtigen grundsätzlichen Thema auf Sie zu.
Vorsorge für den Notfall Krankheit oder gar Tod müssen nicht nur Senioren, sollten vor allem aber Unternehmer, treffen. Erkrankt oder verunglückt der Chef unerwartet, bricht in vielen Firmen ein folgenreiches Chaos aus. Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz. Vertreter oder Hinterbliebene sind voller Fragen, ob und welche Entscheidungen sie treffen sollen oder müssen, um das Unternehmern vorübergehend fortzuführen. Eine Folge kann sein, dass weder Löhne für die Mitarbeiter noch Lieferanten bezahlt werden können. Trotz Geld auf dem Geschäftskonto kann der Vertreter oder Erbe zahlungsunfähig sein, wenn eine Bankvollmacht fehlt. Ist ein Vertreter oder Erbe auf solche Situationen vorbereitet, muss nicht lange nach Verträgen, Bankvollmachten, Passwörtern und Pin-Nummern gesucht werden.
Diese Fragen müssen natürlich individuell für jede/n Unternehmer/in beantwortet werden. Gerne stellen wir in einem persönlichen Gespräch einen Notfallplan vor und sprechen mit Ihnen über folgende Schwerpunkte:
- Welche Folgen hat Ihr Ausfall auf Ihr Unternehmen und Ihre Angehörigen?
- Wer darf was? Wer muss handeln?
- Welche Maßnahmen sollten Sie für den Fall eines Falles treffen?
- Warum gehört ein Testament in den Notfallplan?
- Warum ist eine Überprüfung der Erbfolgeklausel bei Gesellschaften sehr wichtig?
- Gibt es eine Unternehmervollmacht für alle Fälle?
- Wird eine Generalvollmacht auch von Banken anerkannt?
- Welche Personen müssen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort der Dokumente wissen?
- Wie wirkt sich ein unerwarteter Todesfall steuer- und sozialversicherungsrechtlich, auch in Hinblick auf die Erbfolge und stille Reserven aus?
Lösung „Notfallordner“
Um einen so bedingten Stillstand oder eine Führungslosigkeit zu verhindern, empfiehlt sich die Erstellung einer Art Sicherheitssystem in Form eines „Notfallordners“. Dieser enthält alle wesentlichen Informationen und Unterlagen, damit auch Stellvertreter oder Nachfolger in der Lage sind, die Geschicke des Unternehmens (ggfs. auch nach Ihren Vorgaben) zu lenken.
Vielfältige Arten möglich
Wohlgemerkt muss es sich bei dem „Notfallordner“ nicht unbedingt um einen Ordner handeln. Je nach individuellen Besonderheiten können die relevanten Informationen auch digital (z. B. auf einer CD/DVD oder externen Festplatte) vorgehalten werden oder es reicht schlicht ein Umschlag oder eine Mappe. Auch kann es notwendig sein, dass mehrere „Ordner“ benötigt oder eine Kombination von digitaler oder tatsächlicher Vorsorge sich anbietet. Gerne besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und finden die für Sie beste Lösung.
Individualität steht im Vordergrund
An zahlreichen Stellen im Internet sind Standardhinweise zu entsprechenden „Notfallordnern“ zu finden. Niemand weiß jedoch besser als Sie, dass Ihr Unternehmen nicht „Standard“ ist. Im Rahmen der ganzheitlichen Unternehmensberatung durch unsere Kanzlei wollen wir Ihnen daher als Partner zur Seite stehen und die individuellen Besonderheiten mit Ihnen herausarbeiten. Immerhin sind es diese individuellen Besonderheiten, die ein Stellvertreter oder Nachfolger kennen muss, damit sie nicht zu Stolpersteinen werden.
Aufbewahrung des Notfallordners
Damit für den Fall der Fälle gewährleistet ist, dass der Notfallordner nicht in falsche Hände gerät, bieten wir Ihnen neben der Dienstleistung in Form der Erstellungshilfe auch die Aufbewahrung des Notfallordners an.
Sofern Sie wünschen, können wir Ihnen zu einem Pauschalpreis eine standardisiert ausgearbeitete Checkliste übermitteln. Wie schon gesagt, sollte diese jedoch auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Da der Individualisierungsaufwand sehr unterschiedlich ausfallen kann, wird diese Dienstleistung nach Zeit abgerechnet.
Alles in allem hoffen wir, Sie von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines solchen Vorsorgeordners überzeugt zu haben und würden uns freuen, Ihnen bei der konkreten Ausarbeitung zur Seite stehen zu können. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Gerne würde unsere Kanzlei Ihnen daher mit dem vorhandenen Know-how zur Verfügung stehen und mit Ihnen zusammen einen Notfallordner „maßgeschneidert“ auf Sie im zweiten Schritt entwickeln.
Unabhängig vom Notfallordner für Ihr Unternehmen, können bei Bedarf gerne Vorsorgefragen im Privatbereich aufgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner für den Notfallordner
Neben uns – Volker Mühl und Ina Mücke, als Geschäftsführer und Steuerberater der ETL-MCP stehen hierfür auch Frau Rechtsanwältin Sandy Ellinger, Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Erbrecht sowie Herr Ulrich Bendel, BBA/Diplom-Bankbetriebswirt, Unternehmensberater CMC/BDU Restrukturierungs- & Sanierungsberater (IfUS-Institut, Heidelberg) zu Ihrer Verfügung.
Sprechen Sie uns also an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Ihre Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH |