Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die überraschende Ankündigung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer-sätze vor 6 Monaten von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken, erfreute zwar sicherlich die Verbraucher, Unternehmer müssen nun ihre Systeme aber wieder kurzfristig auf die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze umstellen.

Damit Sie sich schnell einen Überblick über die mit der Steueränderung einhergehenden Konsequenzen machen können, haben wir Ihnen anliegend ein Merkblatt mit den wesentlichen Aspekten zusammengestellt. Neben Informationen zur Umstellung Ihres Kassen- und Warenwirtschaftssystems finden Sie darin auch Anhaltspunkte, wie sie mit Gutscheinen umgehen sollten oder was bei Brutto- oder Nettopreisvereinbarungen, beim Umtausch, bei Anzahlungen oder Teilleistungen alles zu beachten ist.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bereits im Rahmen dieses Schreibens über die Wichtigsten Punkte informieren und Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand geben.

Zum Einen empfehlen wir Ihnen etwaig geplante Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus der betrieblichen Sphäre auf die private Ebene noch vor dem 31.12.2020 zu vollziehen, da Sie den geminderten Umsatzsteuersatz noch in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Leistungen gegenüber Ihren Privatkunden, sofern möglich, ebenfalls bis Ende des Jahres zu erbringen, da diese Kunden ebenfalls in den Genuss des geminderten Steuersatzes kommen – in diesem Zusammenhang ist der Zeitpunkt der Leistungs-erbringung maßgebend.

Eine wichtige und unbedingt zu beachtende Tatsache im Zusammenhang mit dieser Erhöhung ist, dass es keinen Übergangszeitraum gibt. Das bedeutet speziell für Sie, dass alle Umsätze, die ab dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, wieder dem erhöhten Steuersatz von 19% unterliegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie fälschlicherweise noch den geminderten Umsatzsteuersatz auf Ihren Rechnungen ausweisen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihr Rechnungs- und Kassensystem und Ihre Organisationsabläufe auf die geänderten Bedingungen ab dem 1. Januar 2021 angepasst haben.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Gelegenheit der Umstellung zu nutzen und Ihre Preispolitik mittelfristig neu auszurichten.

Anbei erhalten Sie unser Merkblatt „Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zum 1.1.2021“ sowie unsere Checkliste „Steuersatzänderungen“ als Praxishilfe.

Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen! Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl           Ina Mücke

Final Merkblatt Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2021 Final Checkliste_Steuersatzaenderung