Liebe Leserin, lieber Leser!die überraschende Ankündigung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuersätze für 6 Monate von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken, erfreut zwar sicherlich die Verbraucher, Unternehmer werden durch diese kurzfristige Umstellung aber vor gewaltige Herausforderungen gestellt.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 den „Gesetzentwurf zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet. Unter anderem sollen für den befristeten Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass sich die Umsatzsteuersätze für Restaurantleistungen innerhalb eines Jahres mehrfach ändern werden. Das Gesetz soll noch im Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit es am 01.07.2020 in Kraft treten kann.
Damit Sie sich schnell einen Überblick über die mit der Steueränderung einhergehenden Konsequenzen machen können, haben wir Ihnen anliegend ein Merkblatt mit den wesentlichen Aspekten zusammengestellt. Neben ersten Informationen zur Umstellung Ihres Kassen- und Warenwirtschaftssystems finden Sie darin auch bereits Anhaltspunkte, wie sie mit Gutscheinen
umgehen sollten oder was bei Brutto- oder Nettopreisvereinbarungen, beim Umtausch, bei Anzahlungen oder Teilleistungen alles zu beachten ist.
Der Gesetzgeber plant, das Gesetz noch vor Ende des Monats zu verabschieden, so dass die Steuersenkung wie geplant zum Juli 2020 in Kraft treten kann.
Daher sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihr Rechnungs- und Kassensystem und Ihre Organisationsabläufe zeitnah auf die geänderten Bedingungen anpassen.
Da die Senkung der Steuersätze vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 zeitlich begrenzt sein soll, ergibt sich zum Jahreswechsel ein erneuter Umstellungsbedarf.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich schon heute darüber Gedanken zu machen, wie Sie Ihre Preispolitik mittelfristig ausrichten wollen.
Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen! Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin in unserer Kanzlei für Fragen rund um die angesprochenen Themen zur Verfügung.
Ihre Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
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