Neues Nachweisgesetz – Arbeitgeber haben weitergehende Informationspflichten – Bei Verstößen drohen Bußgelder!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft getreten, welches für Arbeitgeber eine Reihe von neuen, weitergehenden Pflichten mit sich bringt. Arbeitgeber müssen Mitarbeitenden ab dem 1. August 2022 in den meisten Fällen zusätzliche Informationen über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 2.000 Euro. Hintergrund für die Änderung des Nachweisgesetzes ist eine EU-Richtlinie.

Die neuen Pflichten gelten zwar in erster Linie nur bei Neueinstellungen, die ab dem 1. August 2022 vorgenommen werden. Mitarbeiter, die bereits vor dem 1. August 2022 in einem Unternehmen beschäftigt sind, können jedoch ihren Arbeitgeber dazu auffordern, ihnen die Angaben über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen (schriftlich) nachträglich mitzuteilen. Dieser Aufforderung muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen, bei einigen Angaben innerhalb eines Monats, nachkommen.

Unser Tipp: Sie sollten sich schnellstmöglich mit den Änderungen des NachwG vertraut machen und sich entsprechend vorbereiten. Das angefügte Merkblatt fasst die wesentlichen Regelungen und Anforderungen des neuen NachwG zusammen.

MB_NachweisG_28072022gg

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                Ina Mücke