Personal Januar 2024 Liebe Leserin, lieber Leser!anbei erhalten Sie den Newsletter Personal Januar 2024.Was ab Januar 2024 bezüglich Mindestlohn und Minijobs gilt, haben wir in unserem Newsletter für Sie zusammengefasst. Wir wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Volker Mühl Ina Mücke