Soforthilfen des Bundes und der Länder für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

wir möchten Sie über die Soforthilfen des Bundes und der Länder informieren, die nun bekannt sind.

Für Kleinstunternehmen, Solo-Selbständige und Unternehmen stellt der Bund je nach Größe des Unternehmens 9.000 € oder 15.000 € Einmalzahlungen zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Das Land Hessen stock diese Hilfe noch auf, so dass man als Selbständiger oder Unternehmen in Hessen insgesamt mit den Hilfen des Bundes wie folgt unterstützt wird:

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige des Landes Hessen insgesamt mit Hilfen des Bundes:
· Maßnahme: Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.
· Höhe der Soforthilfe in Hessen:
0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro

· Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
· Beantragung: Die Soforthilfe Hessens baut auf der des Bundes auf, deshalb kann sie erst beantragt werden, wenn die Bundeshilfe beschlossen ist. Die Beantragung wird bei der WIBank möglich sein.

Einen guten Überblick, der ständig aktualisiert wird, über alle Soforthilfen aller Bundesländer finden Sie hier.

Die Antragsformulare sollen bald über die WI-Bank zur Verfügung gestellt werden.

Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann.
Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme.
Der Fonds erhält:
· 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
· 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
· Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurück-greifen.

Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar. Außerdem finden Sie hier einen ein Überblick von ETL.

Falls Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung bei der baldigen Antragsstellung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gelassen, zuversichtlich und gesund.

    Volker Mühl                       Ina Mücke