Steuern und Unternehmensführung bei Expansion, Wachstum auf internationalen Märkten sowie bei Unternehmensnachfolge Ausscheiden / Neuaufnahme von Partnern

Der Themenbereich „Unternehmensführung und Steuern“ ist von hoher Bedeutung zum Beispiel im Rahmen einer Expansion, insbesondere dann, wenn sie über die Grenze erfolgt und ein Unternehmen auch international tätig wird. Es kann dann angezeigt sein, sich über die anfangs getroffene Rechtsformwahl und auch deren steuerliche Auswirkung unter den neuen Aspekten erneut Gedanken zu machen. Hierbei ist bei internationaler Ausrichtung eine bedeutende Frage, in welchen Ländern das Unternehmen aktiv wird und mit welchen Funktionen, also ob nur im Vertrieb oder auch in der Produktion. Neben Haftungsfragen sind dann steuerliche Fragen von hoher Bedeutung. Zum einen Fragen der Gewinnverlagerung und das Thema Verrechnungspreise, wenn es z.B. ausländische Tochtergesellschaften gibt, aber auch – und das ist nicht zu unterschätzen – können umsatzsteuerliche Fragen komplexe Handlungsweisen erfordern.  Da geht es oft darum eine steuerliche Registrierung in anderen Ländern nur für umsatzsteuerliche Zwecke zu vermeiden.

Weitere Anlässe mit hoher Bedeutung sind aus unserer Sicht:

1. Durchführung von wesentlichen Investitionen

2. Aufnahme von neuen Partnern und/oder Ausscheiden von Partner

3. Erschließung von neuen Geschäftsfeldern oder Produkten

4. Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

Es gibt sicherlich noch einige weitere, aber das sind die bei uns häufigsten.

Bei Investitionen geht es oft darum, sogenanntes steuerliches Betriebsvermögen zu vermeiden, also spätere Steuerentstrickungen (ungewollte Wechsel von Betriebsvermögen ins Privatvermögen ohne Liquiditätszufluss von außen, die zu hohen vermeidbaren Steuerzahlungen führen können).

Stichworte sind das sogenannte Sonderbetriebsvermögen bei Nutzungsüberlassungen von Grundstücken und Maschinen zwischen dem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft wie GbR, OHG oder KG oder auch die sogenannten Betriebsaufspaltungen, also wenn von einem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH oder AG seiner Gesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen wie Grundstücke, Patente o.ä. zur Nutzung überlassen werden. Hier sind Absicherungsmaßnahmen erforderlich, die wir sehr gut beherrschen, um vermeidbare Steuerzahlungen zur Unzeit auszuschließen.

Wenn Partner aufgenommen werden, ausscheiden oder beides gleichzeitig passiert, sind rechtsformbedingt komplexe Fragen zu beantworten, die manche Steuerfallen bergen. Diese Steuerfallen kennen wir und so können wir gezielt beraten.

Auch zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen sind oft vorausschauende Gestaltungen notwendig, um zielorientiert Lösungen zu schaffen. Oft soll zunächst nur der Betrieb als solcher, nicht aber eine werthaltige Betriebsimmobilie an die nachfolgende Generation übertragen werden. Dies soll mitunter erst in einem zweiten Schritt erfolgen. Auch hier sind Steuerfallen denkbar. Ein Stichwort ist z.B. die Gesamtplanrechtsprechung, die einem hierbei in die Quere kommen kann.

Gerne beraten wir Sie zu Details:

Ihre Ansprechpartner:
Volker Mühl 
Steuerberater
Tel. 06471-98500
v.muehl@etl-mcp.de

Ina Mücke
Steuerberaterin
Tel. 06431-977170
i.muecke@etl-mcp.de