Tipps & Wissenswertes – Hochwasser – Umzug – Coronageschädigte Künstler – Reform

Sehr geehrte Damen und Herren,anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.

Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

    Volker Mühl                       Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes 
Keine Beschäftigung wegen Überschwemmung – Hat der Mitarbeiter trotzdem einen Lohnanspruch?

Erst der Corona-Lockdown mit großflächig angeordneten Betriebsschließungen – jetzt die Flutkatastrophe, die eine Schneise der Zerstörung und Verwüstung quer durch weite Teile Deutschlands zieht. Vielerorts sind von jetzt auf gleich nicht nur Häuser und Wohnungen unbewohnbar geworden, sondern auch Büroräume und Fabrikationshallen (zumindest temporär) nicht mehr benutzbar. Doch was passiert in diesen Fällen mit dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers? Muss der Arbeitgeber in diesen Fällen trotzdem zahlen? Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat dazu in einem vergleichbaren Fall entschieden.

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Auch der Fiskus greift Flutopfern unter die Arme

Der Staat hat für die Opfer der Flutkatastrophe Soforthilfen in Millionenhöhe bereitgestellt.
200 Millionen Euro kommen vom Bund, weitere 200 Millionen von den Ländern. Zudem werden die Finanzämter unbürokratisch helfen. Sie greifen Unternehmen bei ihren finanziellen Belastungen unter die Arme. Steuervorauszahlungen können angepasst und gestundet werden, Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen werden gewährt, es gelten Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft und nicht zuletzt gibt es steuerliche Erleichterungen für Helfer und Spender.

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Worauf müssen hochwassergeschädigte Unternehmen jetzt achten?

Unter Wasser stehende Keller, unbewohnbare Häuser, weggespülte Autos – die verheerenden Überflutungen haben in vielen Regionen Deutschlands großen Schaden angerichtet. Die Betroffenen stehen nicht selten vor den Scherben ihrer Existenz und daneben vor der Frage, ob sie denn von ihrer Versicherung Unterstützung erwarten können. Da es aber weder „die“ Versicherung noch „den“ einheitlichen Versicherungsschutz gibt, hängen das „ob“ und „in welchem Umfang“ entscheidend von dem Inhalt der betreffenden Verträge ab. Wir klären die wichtigsten Fragen.

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Wer umzieht wird vom Finanzamt unterstützt

Ein Umzug ist in der Regel mit reichlich Arbeit und einer Menge Geld verbunden. Wer schlau ist, beteiligt das Finanzamt an den Kosten. Denn bei privaten Umzügen übernimmt der Fiskus beispielsweise einen Teil der Speditions- und Renovierungskosten. Diejenigen, die wegen der Hochwasserkatastrophe umziehen müssen, können unter Umständen mehr Kosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Und wer den Umzugswagen aus beruflichen Gründen belädt, profitiert seit April von höheren Umzugskostenpauschalen. Aus welchen Gründen auch immer der Umzug ansteht, es lohnt sich.

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Coronageschädigte Künstler erhalten weitere Unterstützung

Geschlossene Theater, Konzertsäle und andere Aufführungsstätten – Künstler gehören zu denjenigen, die von der Pandemie am meisten betroffen waren. Vor allem Solo-Selbständige hatten das Nachsehen. Sie konnten nur in wenigen Fällen Überbrückungshilfen erhalten. In 2021 können sie Neustarthilfe bzw. die Neustarthilfe Plus beantragen. Zudem hat der Gesetzgeber das Künstlersozialversicherungsgesetz geändert: Künstler dürfen nun bis zu 1.300 Euro nebenberuflich in einer nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeit dazuverdienen und bleiben dennoch in der Künstlersozialkasse versichert.

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Fragen und Antworten zur Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Lange wurde darum gerungen, jetzt steht es fest: Die sogenannte Jahrhundertreform, die die gesetzlichen Regelungen zum Personengesellschaftsrecht grundsätzlich neu fassen wird, kommt zum 1. Januar 2024. Und auch wenn bis dahin noch etwas Zeit ins Land geht, lohnt es, sich bereits heute mit den Neuerungen vertraut zu machen, denn der Schwerpunkt der Reform betrifft die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und somit viele Unternehmer. So wird der nicht rechtsfähigen GbR künftig die Variante der rechtsfähigen GbR an die Seite gestellt werden. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform.

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