Was Arbeitgeber 2024 wissen müssen

 

Tipps & Wissenswertes

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die Ampelregierung hatte ursprünglich im Wachstumschancengesetz viele Neuerungen und Entlastungen für das Jahr 2024 vorgesehen. Der Bundesrat lehnte das Gesetz in der vorgelegten Form jedoch ab. Und aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den grundgesetzwidrig gebildeten Sondervermögen und den damit einhergehenden Haushaltsverhandlungen konnte bis kurz vor Weihnachten keine Einigung im Vermittlungsausschuss für das Wachstumschancengesetz erzielt werden. Umgesetzt wurden im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes lediglich einige wenige dringliche Projekte, so auch die Abschaffung der Versteuerung der Dezember-Soforthilfe und Anpassungen aufgrund des MoPeG. Es bleibt abzuwarten, ob das Wachstumschancengesetz zumindest noch im Frühjahr 2024 verabschiedet wird oder ob es mit dem wenig schmeichelhaften Spitznamen „WC-Gesetz“ im Orkus des Vergessens endet.
Was ab Januar 2024 gilt, haben wir in unserem Newsletter für Sie zusammengefasst. Ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Steuerpflichtiger – für jeden ist etwas dabei.

Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr mit vielen schönen Momenten und guten Ideen. Aber zunächst einmal wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre.

Was ist 2024 wichtig für alle Unternehmer

Was Unternehmer 2024 wissen müssen
„Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich auf’s neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.“ (Albert Einstein). Einige Neuerungen und Entlastungen für 2024 hatte die Ampelregierung zwar ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen, doch beschlossen wurde bislang nur wenig und vor allem nicht nur Positives. So müssen Unternehmer im Gastgewerbe ihre Restaurationsleistungen ab diesem Jahr wieder mit dem vollen Umsatzsteuersatz versteuern und auch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas und Fernwärme ist Ende März endgültig Schluss. Auch für Personengesellschaften ändert sich einiges, denn seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).
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Was ist 2024 wichtig für alle Arbeitgeber

Was Arbeitgeber 2024 wissen müssen
Ebenso für Arbeitgeber wird es durch den zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegenen Mindestlohn etwas teurer. Zu beachten ist dabei, dass sich damit erstmalig auch automatisch die Mini-Job-Grenze erhöht und nunmehr bei 538 Euro monatlich liegt. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2024 an. Dadurch erhöhen sich ebenfalls die steuerlich geförderten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, sodass nunmehr jährlich bis zu 7.248 Euro steuerfrei eingezahlt werden können. Arbeitgeber, die arbeitstäglich an ihre Mitarbeiter Mahlzeiten unentgeltlich oder verbilligt abgeben, müssen darüber hinaus die angepassten Sachbezugswerte hierfür beachten.
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Was ist 2024 wichtig für alle Arbeitnehmer

Was Arbeitnehmer 2024 wissen müssen
Gerade nach den kostenintensiven Weihnachtsfeiertagen herrscht in vielen Portemonnaies erst einmal Ebbe. Gut zu wissen, dass noch bis Ende 2024 die Möglichkeit besteht, von seinem Arbeitgeber die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie zu erhalten. Doch auch mit der richtigen Wahl der Steuerklassen lassen sich zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge vermeiden. Wer in naher Zukunft Nachwuchs plant, tut ebenfalls gut daran, beim Thema Steuerklasse noch einmal genauer hinzuschauen, denn diese spielt für die Höhe des Elterngeldes eine wichtige Rolle. Für Arbeitnehmer mit einem besonders langen Arbeitsweg kann darüber hinaus ein Lohnsteuerermäßigungsantrag sinnvoll sein.
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Was ist 2024 wichtig für alle Steuerpflichtigen

Was 2024 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Auch wenn sich die allgemeine Inflationsrate im Vergleich zum letzten Jahr wieder etwas normalisiert hat, sind die Lebenshaltungskosten gefühlt immer noch auf Rekordniveau. Gut, dass es 2024 wenigstens eine kleine steuerliche Entlastung in Form von gestiegenem Grundfreibetrag, Einkommensteuertarif und Unterhaltshöchstbetrag gibt. Ebenfalls erhöht haben sich die Kinderfreibeträge und beim Solidaritätszuschlag hält der Staat erst ab einer jährlichen Einkommensteuer von 18.131 Euro die Hand auf. Gute Nachrichten auch in Sachen Dezember-Soforthilfe 2022, denn diese wurde rückwirkend für steuerfrei erklärt. Dagegen müssen Neurentner des Jahres 2024 ganze 84 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern.
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Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                Ina Mücke