Was Unternehmen in 2022 wissen müssen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.

Wir wünschen Ihnen ein gesundes Neues Jahr mit vielen schönen Momenten und guten Ideen. Aber zunächst einmal wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre.

Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Mühl                       Ina Mücke
ETL wünscht Frohe Weihnachten
Die Wintersonnenwende liegt bereits hinter uns und die Tage werden kaum merklich, aber dennoch stetig wieder etwas länger. Der Jahreswechsel steht für die meisten von uns stellvertretend für einen Neustart – mit einer Menge an diesmal wirklich einzuhaltenden guten Vorsätzen und Wünschen für die nächsten Monate.

Auch die Ampelkoalition hat sich viel für 2022 vorgenommen. Was davon umgesetzt wird – sowohl von den Steuerplänen als auch von unseren eigenen Vorsätzen – bleibt abzuwarten. Wir wissen nicht, was das neue Jahr für jeden von Ihnen persönlich bereithalten wird. Aber zumindest aus steuerlicher Hinsicht möchten wir Ihnen mit unserem Newsletter einen kleinen Ausblick darauf verschaffen, was uns im Jahr 2022 erwarten wird. Ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Steuerpflichtiger – für jeden ist etwas dabei.

 

WAS UNTERNEHMER IN 2022 WISSEN MÜSSEN
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Und so hat der Gesetzgeber in Reaktion auf die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowohl die Investitionsfrist für in 2017 und 2018 gebildete Investitionsabzugsbeträge als auch die Frist für die Rücklage für Ersatzbeschaffung verlängert. Auch sind Stundungen von Steuerzahlungen länger möglich, können Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt und Vorauszahlungen angepasst werden. Daneben gilt es aber auch steuerliche Pflichten einzuhalten, wie beispielsweise die fristgerechte Schluss- und Endabrechnung der Corona-Hilfen. Für Unternehmer, die elektronische Registrierkassen im Einsatz haben, wird es spätestens in diesem Jahr allerhöchste Eisenbahn für die TSE.
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WAS ARBEITGER IN 2022 WISSEN MÜSSEN
Langsam aber sicher nähern wir uns dem von der Koalition geforderten Mindestlohn von 12 Euro an. Zunächst einmal gilt seit Monatsanfang jedoch 9,82 Euro, sofern nicht einzelne Tarifverträge etwas Anderes fordern. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es nur für bestimmte Personengruppen, wie Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. Letztere können sich jedoch wenigstens über eine gestiegene Mindestausbildungsvergütung freuen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge hat sich einiges getan. Denn hier haben Arbeitgeber nunmehr auch für Altverträge eine Zuschusspflicht. Wer seinen Mitarbeitern Guthabenkarten zukommen lässt, sollte unbedingt die geänderten Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerlichen Sachbezug kennen.
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WAS ARBEITNEHMER IN 2022 WISSEN MÜSSEN
Viele mussten bereits im letzten Jahr in die Kurzarbeit gehen und auch die nächsten Wochen stehen für einige Branchen nicht unbedingt im Zeichen der Vollzeitbeschäftigung. Für Arbeitnehmer bedeutet das mitunter erhebliche finanzielle Einbußen. Gut, dass sich mit fortschreitender Dauer der Kurzarbeit wenigstens das Kurzarbeitergeld erhöht. Doch Achtung: Kurzarbeitergeld ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was wiederum zu Steuernachzahlungen führen kann. Um diese insgesamt möglichst zu optimieren, sollten Arbeitnehmer unbedingt auch einmal wieder einen Blick auf ihre Steuerklassen werfen und prüfen, ob sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
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WAS 2022 FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN WICHTIG IST
Ein wichtiges Thema ist die Grundsteuerreform, zumindest für Grundstückseigentümer. Ab dem 1. Juli müssen diese eine Feststellungserklärung abgeben. Die Abgabefrist endet bereits am 31. Oktober, sodass bereits jetzt damit begonnen werden sollte, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Steuerzinsen in Höhe von 6 % pro Jahr schlug im letzten Jahr hohe Wellen. Doch noch immer steht nicht fest, welcher Prozentsatz denn nun angemessen ist. Daher ergehen Zinsbescheide nunmehr vorläufig mit null Prozent. Steuerpflichtige sollten also im Hinterkopf behalten, dass es hier rückwirkend zu Nachzahlungen kommen kann. Während Kindergeld und Kinderfreibeträge in 2022 gleichbleiben, erhöhen sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und auch die Unterhaltssätze nach Düsseldorfer Tabelle.
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Focus-Money - Top Steuerberater
Focus Money Auszeichnung Top Steuerberater 2021
ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
Mitglied des ETL-Verbundes
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