Soforthilfen des Bundes und der Länder für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hessische Ministerium für Finanzen hat in einer Presseinformation mitgeteilt, dass das Land Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig steuerliche Soforthilfen von bis zu 1,5 Milliarden Euro in Aussicht stellt.
Wir haben die wichtigsten Auszüge für Sie in Kürze zusammengefasst:
„Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf „Null‘ herab. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist.“
„Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.“
„Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und wird die Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.“
„Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.“
Sollten Sie die aufgeführten Maßnahmen in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne kurzfristig an uns wenden, damit wir für Sie die entsprechenden Anträge schnellstmöglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen können. Natürlich beraten wir Sie in dieser ungewissen Zeit gerne auch über die genannten Soforthilfen hinaus und unterstützen Sie bei der Analyse weiterer sinnvoller Maßnahmen, um die angespannte wirtschaftliche Lage unbeschadet zu überstehen.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Volker Mühl und Ina Mücke
Geschäftsführer
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist ein Großteil unserer Belegschaft ab Montag, 23.März.2020 bis voraussichtlich Freitag, 17. April 2020 im Homeoffice tätig. Grundsätzlich haben wir für alle Mitarbeiter die Möglichkeit geschaffen im Homeoffice arbeiten zu können. Unsere Kanzlei ist an beiden Standorten daher nicht vollständig und nur zeitweise besetzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir dadurch keine unangemeldeten persönlichen Termine mehr annehmen können. Persönliche Termine können nur in dringenden wichtigen Angelegenheiten und nach vorheriger telefonischer Abstimmung stattfinden. Im Übrigen versuchen wir alles was zu tun ist vorrangig telefonisch, per Mail oder Videokonferenz zu erledigen.
Telefonisch und per E-Mail sind wir bis auf weiteres montags bis freitags in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr persönlich erreichbar (Tel. 06471-98500 Büro Löhnberg und 06431-97717-0 Büro Limburg; info@etl-mcp.de). Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Grundsätzlich erreichen Sie Ihre Ansprechpartner direkt unter den gewohnten Telefonnummer. Wir haben entsprechende Rufumleitungen eingerichtet. Sofern Sie in der Zentrale anrufen bzw. mit Ihrem Anruf „landen“, können Anrufe nur teilweise unmittelbar an Ihre Betreuer durchgestellt werden. Sie werden daher in vielen Fällen von dem jeweiligen Ansprechpartner zurückgerufen werden.
In der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr können Sie grds. weiterhin Unterlagen in den Büros abgeben. Prüfen Sie bitte, ob Sie uns nicht auch diese Unterlagen vorrangig digital oder per Post zur Verfügung stellen können.
Diese Vorgehensweise betrifft auch unsere weiteren Gesellschaften die ETL MCP Mühl Management Consulting GmbH und die ETL MCP Mühl IT Solutions GmbH. Wir treffen diese Maßnahmen zum Schutze unserer Mitarbeiter und in dem Sinne, dass wir unsere Servicebereitschaft für Sie in Ihrem Sinne nachhaltig aufrecht erhalten können. Unsere Mitarbeiter und wir tun alles uns Mögliche, um für Sie in allen Sie bewegenden Fragen (insbesondere derzeit Fragen zum Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen, Steuerstundungen, Herabsetzungen von Vorauszahlungen usw.) bestmöglich im Bedarfsfall zu unterstützen.
Zurzeit können wir im Prinzip noch uneingeschränkt arbeiten. Wir hoffen, dass dies so bleibt. Sofern es aufgrund der derzeitigen Situation dennoch zu Unannehmlichkeiten kommen sollte, bitten wir hierfür um Ihr Verständnis.
Wir werden Sie so schnell und umfassend wie möglich informieren, sobald es belastbare Neuigkeiten zu Unterstützungsleistungen und Finanzierungshilfen gibt.
Bleiben Sie gesund.
Volker Mühl und Ina Mücke
Geschäftsführer
Fragen und Antworten zum Corona-Virus (SARS-CoV-2 )
Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland wirft in vielen Unternehmen insbesondere arbeitsrechtliche Fragen auf. Absagen von Messen und Großveranstaltungen, Lieferengpässe aus „Coronaregionen“ oder behördlich angeordnete Quarantäne haben dabei auch wirtschaftliche Folgen. Sie können zu erheblichen Arbeitsausfällen und Liquiditätsengpässen führen. Unter nachfolgendem Link finden Sie Antworten auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
ETL-Info205734_FAQ Corona_16032020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausbruch des als „Corona“ -Virus bekannt gewordenen Erregers macht auch vor Deutschland nicht Halt.
Die Nachrichten hierzu überschlagen sich derzeit und jeder Stand ist ein paar Minuten später schon veraltet.
Wir möchten Sie heute gerne persönlich über unseren Umgang mit der aktuellen Situation informieren.
Wie viele andere Unternehmen auch, stehen wir jetzt und in der näheren Zukunft vor der Herausforderung, einerseits unseren Geschäftsbetrieb und damit auch den Service für Sie, unsere geschätzten Mandanten, aufrecht zu erhalten. Andererseits sind wir ebenso bestrebt, die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Folgendes ist uns dabei wichtig:
Da die Entwicklung äußerst dynamisch ist, verfolgen wir die Situation laufend weiter. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unseren Geschäftsbetrieb weitestgehend uneingeschränkt weiter betreiben können.
Gerne bleiben wir mit Ihnen, werte Mandanten, im aktiven Dialog.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen geben:
Zum Kurzarbeitergeld und die von der Bundesregierung eingeleiteten vereinfachenden Maßnahmen und Voraussetzungen hatten wir Sie bereits gesondert in den letzten Tagen informiert. Wenn Sie in die Situation kommen sollten, hier handeln zu müssen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie hierbei entsprechend.
Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April 2020 wirksam werden.
Aktuell handeln die Arbeitsagenturen noch auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Informationen zu den geplanten Erleichterungen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankendurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Hier der Link zur KfW.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen nutzen möchten, müssen dies grundsätzlich über ihre Hausbanken tun, die die KfW-Kredite durchleiten.
Herr Ulrich Bendel, Bankbetriebswirt und Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Management Consulting GmbH und sein qualifiziertes Team unterstützen Sie sehr gerne dabei, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in diesen Fragen Hilfe benötigen (06431-2124960; U.Bendel@etl-mcpmc.de). Wir stehen hinsichtlich des Procederes in enger Abstimmung mit den heimischen Banken.
Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt werden. Im Bedarfsfall sprechen Sie uns an und wir werden die entsprechenden Anträge mit dem für Sie zuständige Finanzamt klären.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen verunsichert. Viele machen sich Gedanken und haben berechtigte arbeitsrechtliche Fragen. Die ETL-Rechtsanwälte beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen auf, welche Ansprüche und Rechte Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber haben. Viele Fragen sind nicht abschließend geklärt, daher wird der Beitrag laufend aktualisiert.
Durch die Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in Schieflage. Für kleinere Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein. Sind sie überschuldet und oder zahlungsunfähig, müssen die verantwortlichen Personen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von drei Wochen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht stellen. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, diese Frist zu verlängern.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass wir die weitere Entwicklung hinsichtlich aller für Sie relevanter Fragestellungen im Blick behalten und Sie in der aktuellen Situation tatkräftig unterstützen, aber je nach Entwicklung der Lage, Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit von der Bearbeitung von Sachverhalten setzen müssen.
Bleiben Sie gesund und kommen Sie unbeschadet durch die nächsten Wochen.
Volker Mühl und Ina Mücke
Geschäftsführer
Die ETL MCP Mühl Steuerberatungs GmbH ist seit dem Jahr 2002 Dualer Partner in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW in Mannheim) und bietet ein duales Studium mit Abschluss Bachelor of Arts (BA) im Fach Steuern und Prüfungswesen an.
Die Praxisphasen bei den Dualen Partnern bilden ein Kernelement des Studiums an der DHBW. Um die große Bedeutung und die hohe Qualität dieser Praxisphasen in den Fokus zu rücken, zeichnet die DHBW ihre Dualen Partner in Kooperation mit den Arbeitgebern Baden-Württemberg und mit freundlicher Unterstützung der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg für exzellente Praxisphasen im dualen Studium aus.
Der „DHBW Dualer Partner Award“ soll „Best Practice“-Beispiele bei der Gestaltung der Praxisphasen sichtbar machen. Er wird an Duale Partner verliehen, die in den Kernfeldern Theorie-Praxis-Transfer, Betreuungskonzept und Onboarding (Vorbereitungs-, Eintritts- und Integrationsphase) ein besonders überzeugendes Konzept entwickelt haben.
Die Preisverleihung fand am 28. November 2019 vor mehr als 200 Gästen im Beisein von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in den Räumlichkeiten der Arbeitgeber Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Verliehen wurde der Duale Partner Award in insgesamt neun Kategorien aus den Bereichen Gesundheit, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Eine Fachjury hatte zuvor aus mehr als 100 Einreichungen 33 Konzepte nominiert und schließlich neun Gewinner gekürt.
Für exzellente Praxisphasen im dualen Studium nominiert ist ETL MCP Mühl Steuerberatungs GmbH in der Kategorie Wirtschaft. „Wir würdigen heute besonders gelungene Kooperationen zwischen der DHBW und ihren Dualen Partnern“, so Ministerin Theresia Bauer, MdL bei der Verleihung des Dualen Partner Awards 2019. Für den Erfolg entscheidend sei, wie die Dualen Partner in den Praxisphasen im Unternehmen agieren, sagt Bauer, die auch Aufsichtsratsvorsitzende der DHBW ist, und betont dabei „das enorme Engagement und den zeitlichen Aufwand“, den die Unternehmen in ihre dual Studierenden investieren.
Mit dem zukunftsweisenden Konzept von ETL MCP Steuerberatungs GmbH werden die Azubis und dualen Studenten anhand guter theoretischer Einführungen und praxisnaher Fallarbeit optimal auf ihren späteren Beruf vorbereitet.
Die Ausbildung beginnt mit zwei Einarbeitungstagen, die durch Präsentationen und Vorstellungen von Kollegen unterstützt wird. Durch Vorträge erhält man einen Einblick in die unterschiedlichen Fachbereiche. Diese betreffen die Fachbereiche Steuerrecht, Buchhaltung, Jahresabschluss und Digitalisierung. Außerdem erhalten die Azubis und dualen Studenten zudem die Möglichkeit, durch diverse Azubiprojekte, sich gesondert unter Beweis zu stellen und ihren Teamgeist zu fördern. Ein Tablet, das allen Azubis und dualen Studenten zu Beginn – sowohl betrieblich, als auch privat- zur Verfügung gestellt wird, hilft immens beim Lernen und zum Erarbeiten von Projekten.
Jeder Auszubildender hat für die gesamte Ausbildungszeit einen Paten und einen Betreuer. Diese stehen jederzeit für Fragen oder auch bei Problemen zur Verfügung. Neue Sachverhalte werden ruhig und in angemessener Zeit erklärt, sodass ein selbstständiges Arbeiten möglich ist.
ETL MCP Mühl Steuerberatungs GmbH bedankt sich sehr herzlich für den sehr guten Platz unter den drei Besten in der Kategorie Wirtschaft (bis zu 100 Beschäftigte) und gratuliert allen Preisträgern des Dualen Partner Awards ausdrücklich.
Bitte finden Sie hier unser Erklärvideo zur Future Room Methode, welches Ihnen einen ersten Einblick zur Zukunft Ihres Unternehmens aufzeigt. Gerne können Sie sich noch für die Veranstaltung Unternehmerforum Oberlahn anmelden, wo wir das Thema Future Room genauer beleuchten und Gäste eingeladen haben, die bereits Erfahrung mit der Future Room Methode gesammelt haben.
Unsere Auszubildenden haben am Dualen Partner Award der Dualen Hochschule Baden-Württemberg teilgenommen und sind mit ihrem eingereichten Konzept für den Dualen Partner Award 2019 in der Kategorie Wirtschaft zur Preisverleihung nach Stuttgart eingeladen. Die Verleihung des Dualen Partner Awards findet am 28.11.2019 statt.
Der „DHBW Dualer Partner Award“ soll „Best Practice“-Beispiele bei der Gestaltung der Praxisphasen im Unternehmen sichtbar machen. Er wird an Duale Partner verliehen, die in den Kernfeldern Theorie-Praxis-Transfer, Betreuungskonzept sowie Onboarding (Vorbereitungs-, Eintritts- und Integrationsphase) ein besonders überzeugendes Konzept entwickelt haben (Hinweis: In der Bewerbung müssen alle drei Kernfelder berücksichtigt werden).
Wir sind hocherfreut und sehr gespannt, wenn es Ende November heißt:…and the Winner is…Wir drücken unseren Auszubildenden und Dualen Studenten alle Daumen.
Was ist (für Arbeitgeber) so schlimm am Arbeitsrecht? Wie steht es um Ihr Wissen, wenn Sie neue Mitarbeiter beschäftigen oder wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt?
Darüber und noch weiteren interessanten Themen aus dem Arbeitsrecht berichtet Dr. Uwe Schlegel, Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte GmbH, bei uns in der Zukunftswerkstatt für den Mittelstand am 5. November 2019 ab 18:30 Uhr.
Sie sind herzlich zur Teilnahme eingeladen, wir freuen uns, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen. Bitte melden Sie sich hier bis zum 29.10.2019 direkt an.