Die Ampel für das Deutschlandticket steht auf grün. Das bundesweit im Personennahverkehr nutzbare Ticket kann ab dem 1. Mai 2023 im monatlich kündbaren digitalen Abonnement für 49 Euro erworben werden. Der Gesetzgeber will damit u.a. einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr schaffen. Mit einem Zuschuss zum Jobticket können sich Unternehmer aber auch als attraktiver Arbeitgeber zeigen und ihre Mitarbeiter finanziell entlasten. Und das Ganze steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei ist allerdings einiges zu beachten, damit es bei Betriebsprüfungen nicht zum bösen Erwachen kommt.
Wer seine Steuern nicht pünktlich zahlt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen, denn pro angefangenen Monat entsteht ansonsten ein Säumniszuschlag von 1 Prozent auf die Steuerschuld. Doch trotz des Niedrigzinsniveaus sehen die obersten Finanzrichter keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Säumniszuschlags. Da Säumniszuschläge als Sanktionsmittel zur pünktlichen Zahlung von Steuern fungieren, sind sie – anders als die Vollverzinsung von Steuerschulden – vermeidbar. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte daher die Stundung der fälligen Steuern beantragen.
„Der größte Feind der Qualität ist die Eile“, wusste schon Henry Ford und hat damit natürlich uneingeschränkt Recht. Niemand kann ohne Pause durchgängig Höchstleistungen abrufen und ununterbrochen mit dem Maximum seiner Aufmerksamkeit agieren. Auch aus diesem Grund gibt es das Arbeitszeitgesetz, das unter anderem Regelungen zu notwendigen Ruhezeiten enthält. Wie sich diese in Zusammenhang mit freien Tagen bzw. Urlaubstagen berechnen, entschied der Europäische Gerichtshof nun in einem aktuellen Urteil.
Die eigene Gesundheit schätzt man bekanntermaßen erst dann besonders hoch, wenn sie akut in Gefahr ist. Schnell entwickelt sich mitunter daraus dann aber auch ein finanzielles Problem. Denn wer krank ist, kann nicht arbeiten und so gerät das monatliche Einkommen in Gefahr. Um Arbeitnehmern hier zumindest für einen bestimmten Zeitraum Sicherheit zu geben, gibt es in Deutschland seit 1994 für Arbeiter und Angestellte einheitliche Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz. Doch in der Praxis gilt es, einige Feinheiten zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet.
Wer viel gearbeitet und sich jahrelang um sein Unternehmen verdient gemacht hat, möchte verständlicherweise auch seinen Eintritt in den Ruhestand gebührend feiern und dafür den einen oder anderen Euro mehr ausgeben. Doch beim Feiern schaut der Fiskus sehr genau hin. Wenn eine exklusive Feier deutlich den Rahmen des Üblichen überschreitet, kann das Finanzamt die Aufwendungen als unangemessenen Repräsentationsaufwand beurteilen und den Werbungskostenabzug kürzen oder sogar vollständig versagen. Das musste ein Geschäftsführer schmerzlich erfahren, der seine Abschiedsfeier mit Zirkusveranstaltung und einer Feuer-Show umrahmte und Bands, eine Zigarren-Lounge sowie ein Barista-Bike anbot.
Es gibt viele Möglichkeiten Gutes zu tun, spezielle Organisationen tatkräftig zu unterstützen oder auch Gelder für deren Tätigkeit zu sammeln. Und so entscheiden sich mehr und mehr Menschen dafür, beispielsweise statt eigener Geburtstagsgeschenke um Spenden zu bitten. Auch bei Beerdigungen wünschen sich die Hinterbliebenen immer häufiger, auf Blumen und Kränze zugunsten von Geldspenden an gemeinnützige Vereine oder Hospize zu verzichten. Um sich danach zu bedanken, wird beim Spendenempfänger die Spenderliste erfragt. Doch ist das datenschutzrechtlich zulässig?
Was Handwerker und Lieferanten ab 2023 beachten sollten
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen ein Merkblatt zur Behandlung von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023,
was aufgrund der derzeitigen Entwicklungen ein viel beachtetes Thema ist.
Ein Muster zur Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen auf Seiten des Erwerbers finden Sie bei den Vertragsmustern der ETL Rechtsanwälte hier.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Auch wenn die Energiepreise derzeit wieder fallen, wurden viele Verbraucher von der Energie-Krise im wahrsten Sinne des Wortes „kalt erwischt“. Der Gesetzgeber hat mit einigen Maßnahmen versucht gegenzusteuern und unter anderem für Gas- und Wärmelieferungen seit dem 1. Oktober 2022 den Umsatzsteuersatz vom Regelsteuersatz (19 Prozent) auf den ermäßigten Umsatzsteuersteuersatz (7 Prozent) abgesenkt. Doch längst nicht alle Versorger geben den Vorteil auch vollständig an ihre Kunden weiter. Was betroffene Verbraucher jetzt tun sollten, lesen Sie hier.
Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch den Beifahrer
„Zeit ist Geld“ und so brettert so mancher über die Autobahn, als gäbe es kein Morgen, bestenfalls bei freier Sicht und leeren Straßen. Das störende Tempolimit wird da gern schon einmal ausgeblendet – dank Blitzer-App ist man ja auch so rechtzeitig gewarnt und kann im Fall der Fälle immer noch rechtzeitig auf die Bremse treten. Vor Strafe schützt das trotzdem nicht, denn was nur Wenige wissen: Die Nutzung von Blitzer-Apps ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Und das gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch, wenn sich dieser der Hilfe seines Beifahrers bedient.
Last Call 1 – Fristablauf für Erlassanträge zur Grundsteuer 2022
Termine, Termine, Termine. Es gibt viele Fristen, die man nicht verstreichen lassen sollte, denn oft handelt sich um Ausschlussfristen, die nicht verlängerbar sind. Ein wichtiges Datum ist dabei der 31. März. So sollten Vermieter, die im letzten Jahr mit erheblichen Mietausfällen zu kämpfen hatten, den 31. März 2023 nicht untätig verstreichen lassen, können sie doch unter Umständen einen Erlass der Grundsteuer 2022 beantragen und damit Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die eingeschränkte Nutzung unverschuldet war und es sich um einen „strukturellen“ Leerstand handelt.
Last Call 2 – Meldefrist für Künstlersozialabgabe 2022
Welcher Unternehmer denkt schon an Sozialabgaben, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker ab und an neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt, für ein Firmenevent ein kulturelles Rahmenprogramm bucht oder den Webdesigner mit laufenden Anpassungen der Website betraut? Doch genau das kann schon ausreichen, um zur Künstlersozialabgabepflicht herangezogen zu werden. Wer seinen Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommt, wird von der Künstlersozialkasse geschätzt. – und das bis zu vier Jahre rückwirkend. Ein Grund mehr, die Meldefrist zum 31. März 2023 einzuhalten.
Last Call 3 – Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für 2022
Anders als Arbeitnehmer sind Unternehmer und selbständig tätige Freiberufler in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert und müssen sich somit selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Eine gute Altersvorsorge ist jedoch unverzichtbar, um später finanziell abgesichert zu sein und den gewohnten Lebensstil aufrecht erhalten zu können. Was oft vergessen wird: Neben der Beitragszahlung in eine private Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente können Selbständige noch bis zum 31. März ebenfalls Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und sich somit freiwillig versichern. weiterlesen
Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit!
„Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe“ besagt ein altes Sprichwort. Doch leider funktioniert die Entlohnung von Männern und Frauen auch heutzutage oft immer noch nach dieser Devise. Begründet wird das mitunter sogar damit, dass Männer einfach besser verhandeln würden und ein höheres Entgelt fordern, dem der Arbeitgeber dann nachgibt. Das Bundesarbeitsgericht ließ das aber nicht gelten und verurteilte in einem aktuellen Fall einen Arbeitgeber sowohl zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt als auch einer Entschädigungszahlung. weiterlesen
Neues vom Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsrecht
Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, reißen zunächst einmal ein Loch in die innerbetriebliche Zeit- und Projektplanung, was Arbeitgebern einiges an Organisation von der Umverteilung der Aufgaben bis hin zur Nachbesetzung des Arbeitsplatzes abverlangt. Dazu kommen Urlaubsansprüche des scheidenden Mitarbeiters, für die eine dreijährige Verjährungsfrist gilt, nicht zu verwechseln mit Urlaubsabgeltungsansprüchen, die ihrerseits ebenfalls separat der Verjährung unterliegen. Alle Klarheiten beseitigt? Dann sollten Sie hier
Nachdem der Zinssatz auf Steuererstattungen und Steuernachzahlungen zuletzt von monatlich 0,5 % auf 0,15 % gesunken ist, kommen alle Zinsbescheide seit 2019 noch einmal auf den Prüfstand. Dies erfolgt automatisch durch die Finanzverwaltung, die seit kurzem die technischen Möglichkeiten hat, dazu auch die entsprechenden geänderten Bescheide zu erlassen. Betroffene Steuerpflichtige können sich nun entweder über einen Zahlungseingang für Zinsen auf bereits erstattete Steuern freuen oder müssen noch Zinsen auf Steuernachzahlungen zahlen.
Was für Unternehmer mit „selbst“ und „ständig“ gilt, kennen Immobilieneigentümer in den eigenen vier Wänden ebenfalls zur Genüge. Immer ist etwas zu reparieren, renovieren oder zu sanieren. Wenigstens in punkto energetischer Gebäudesanierung gibt es finanzielle Unterstützung, denn diese wird vom Staat gefördert – mit bis zu 40.000 Euro. Wer also beispielsweise seine Heizungsanlage auf den neuesten Stand bringen möchte oder auch wärmedämmende Fenster einbauen will, sollte hier weiterlesen.
Heutzutage einen Handwerker zu finden, der willens, personell in der Lage und dann auch noch zeitlich flexibel genug ist, einen Auftrag anzunehmen und mittelfristig tatsächlich auszuführen, ist Gold wert. Leider gilt das oftmals aber auch für die Rechnungsbeträge, die in dem unverbindlichen Angebot aufgerufen werden. Getreu dem Spruch „In der Not frisst der Teufel Fliegen“ wird der Auftrag vom Kunden dann meist trotzdem erteilt. Doch was, wenn es einen Plan B gegeben hätte, den der Handwerksbetrieb verschweigt? weiterlesen
In der Hochphase der Corona-Pandemie mussten sich aus Gründen der Sicherheit und als Schutz vor der Weiterverbreitung des Virus auch viele nicht erkrankte Arbeitnehmer in Quarantäne begeben und durften nicht arbeiten. Als Ausgleich für den entgangenen Verdienst hatten die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigungszahlungen, die über den Arbeitgeber ausgezahlt wurden. Die Entscheidung über die Höhe der Zahlung fällte jedoch nicht der Arbeitgeber, sondern die Entschädigungsbehörde – im Nachgang. Doch das hat Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Mitarbeiter elektronisch bei den jeweiligen Krankenkassen abfragen. Die bisherigen Papiermeldungen fallen somit grundsätzlich weg. Dies wird in den Unternehmen zu zahlreichen Änderungen bei den bisherigen praktischen Abläufen führen. Doch was bedeutet die eAU jetzt ganz konkret für betroffene Arbeitgeber? Was gilt für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind? Die Antwort auf diese und zahlreiche andere vor allem arbeitsrechtliche Fragen finden Sie hier weiterlesen
Dass regelmäßige sportliche Aktivitäten dabei helfen können, fitter und gesünder zu sein, ist allgemein bekannt. Trotzdem schätzt man Gesundheit oftmals erst dann besonders, wenn man konkrete Beschwerden hat. Doch anders als Kosten für Medikamente oder Zuzahlungen für physiotherapeutische Behandlungen sind Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios steuerlich nicht relevant und müssen selbst getragen werden. Ein kleines Schlupfloch könnte jedoch die medizinische Indikation bieten.
Bereits mit Urteil vom 3. Juni 2021 entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit sowohl für gleiche als auch für gleichwertige Arbeit gilt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging nun sogar einen Schritt weiter. Im entschiedenen Fall ging es um einen Mini-Jobber, der bei gleicher Qualifikation und Arbeitsleistung dennoch schlechter bezahlt wurde, als seine Vollzeit arbeitenden Kollegen. Zu Unrecht, urteilte das BAG und ließ auch die Begründung des Arbeitgebers, mit Vollzeitkräften könne man besser planen, nicht gelten. weiterlesen
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Die 4-Tage-Arbeitswoche für mehr LebensqualitätDie Arbeitswelt ist im stetigen Wandel. Der Fachkräftemangel – auch in der Steuerberatungsbranche – verschärft sich. Darüber hinaus möchten Arbeitnehmer Beruf und Familie oder Freizeit besser miteinander vereinbaren.
Schlagworte, wie „Work-Life-Balance“ oder „New-Work-Modelle“ sind längst keine modernen Aphorismen mehr, sondern läuten ein neues Zeitalter in der Arbeitswelt ein. Freude bei der Arbeit und Erfüllung in derselben stehen ganz oben auf der Wunschliste bei der Berufs- und Arbeitsplatzwahl. Dessen ist sich auch die ETL|MCP Mühl Steuerberatungs GmbH bewusst.
Deshalb macht sich die Geschäftsführung unablässig Gedanken darüber, wie sie die Kanzlei zukunftsorientiert, nachhaltig und erfolgreich aufstellen kann. Sie möchte nicht nur ihre Außenwirkung als Arbeitgeber mit moderner Organisation stärken, sondern auch als attraktives Unternehmen ihre Mitarbeiterbindung festigen.
Die Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH Ina Mücke und Volker Mühl freuen sich zusammen mit dem Kaufmännischen Leiter Jan-Niklas Jung und der Personalreferentin Franziska Gerhardt über die Einführung der 4-Tage-Woche.
Novum in der Region
Ganz aktuell führte die ETL|MCP Mühl Steuerberatungs GmbH zum 1. Januar dieses Jahres als erstes Unternehmen ihrer Branche in unserer Region die 4-Tage-Woche ein.
Dafür wurde die wöchentliche Arbeitszeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 5 Prozent reduziert – bei gleichem Gehalt, gleichem Urlaub und gleicher Arbeit. Die Regelung gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitkräfte, sofern diese bisher in einem 5-Tage Arbeitsmodell gearbeitet haben. Gründe für die Einführung: Die Arbeitszeitreduzierung setzt Anreize für ein optimiertes Arbeiten, indem z.B. aktiv zeitsparende digitale Prozesse – noch stärker als bisher – implementiert werden. Die 4-Tage-Woche stellt einen Vorteil im Bereich Recruiting dar und sichert die Zukunftsfähigkeit der Kanzlei, da junge Arbeitskräfte gewonnen werden können.
Aufteilung in zwei Gruppen
Im Rahmen der Umsetzung wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei in zwei Gruppen aufgeteilt. Eine Gruppe arbeitet von Montag bis Donnerstag, die zweite von Dienstag bis Freitag. So sorgt das Unternehmen dafür, dass die reibungslose Betreuung der Mandanten gewährleistet und implementierte Arbeitsabläufe beibehalten werden. Nach einem halben Jahr wechseln die Gruppen, um etwaigen Ungleichheiten, bedingt durch Feier- und Brückentage, vorzubeugen.
Neben der 4-Tage-Woche bietet die Kanzlei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon seit längerem flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, von denen nicht nur junge Mütter profitieren, sondern auch ältere Arbeitnehmer. Das Arbeiten im Homeoffice ist, dank überdurchschnittlicher Digitalisierung, fester Bestandteil der Arbeitszeitmodelle.
Das stetige Streben nach einer zukunftsorientieren Kanzlei wissen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei zu schätzen. Nicht ohne Grund wurde der ETL|MCP Mühl Steuerberatungs GmbH die Auszeichnung „Focus – TOP Arbeitgeber Mittelstand“ für das Jahr 2023 verliehen. Im Rahmen der Befragung haben die Angestellten besonders die flexiblen Arbeitsmodelle, die Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, aber auch die offene Kommunikation und die Wertschätzung herausragend bewertet. In vier von fünf Bewertungsfeldern liegt die Kanzlei damit deutlich über dem Branchendurchschnitt.
„Das Feedback unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch unserer Mandanten bestätigt uns darin, den Weg, den wir eingeschlagen haben, konsequent weiterzugehen. Insofern war die Einführung der 4-Tage-Woche die richtige Entscheidung“, so die Geschäftsführer Volker Mühl und Ina Mücke.
Geballte Kompetenz
Die ETL|MCP Mühl Steuerberatungs GmbH ist ein hochmodernes Steuer-, und Wirtschafts-beratungsunternehmen mit rund 70 Mitarbeitenden an den Standorten Löhnberg und Limburg. Seit August 2019 ist die Kanzlei zudem Mitglied der ETL-Gruppe und trägt das Siegel „ETL Qualitätskanzlei“. Sie bietet das Know-how einer zukunftsorientierten und international ausgerichteten Kanzlei und ist insbesondere auf mittelständische und kleine Unternehmen spezialisiert.
Die ETL|MCP Mühl Steuerberatungs GmbH steht für die Kombination von regionaler Stärke und Verbundenheit mit Kompetenzerweiterung und internationaler Beratung. So bietet das Unternehmen seiner Mandantschaft ein breites Netzwerk an Spezialisten in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung sowie IT-Beratung an. Dafür gab es von Focus-Money-Test 2022 die Auszeichnung als Top Steuerberater.
Liebe Leserin, lieber Leser!„Wird´s besser? Wird´s schlimmer? – fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!“ Mit diesen flotten Worten von Erich Kästner begrüßen wir Sie herzlich im Neuen Jahr und hoffen, dass Sie nicht zu denen gehören, die sich hustend und schniefend über Weihnachten und Silvester schleppen mussten.
Denn flott startet dieses Jahr 2023 auch in steuerlicher Hinsicht. Großes Thema für Unternehmer sind zweifelsfrei die Schlussabrechnungen der diversen Corona-Hilfen. Auch Arbeitgeber haben allerhand Neues zu beachten. Erstmals in 2023 wird auch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger akut sowie das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung, was speziell auch Arbeitnehmer betrifft. Die wiederum sollten die ersten Tage des Jahres dazu nutzen, ihre Steuerklassenwahl zu überdenken und sich gegebenenfalls erhöhte Werbungskostenfreibeträge auf die elektronische Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Das und Vieles mehr haben wir in unserem Newsletter für Sie zusammengefasst, um Ihnen einen kleinen Ausblick auf das Steuerjahr 2023 zu geben. Ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Steuerpflichtiger – für jeden ist etwas dabei.
Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr mit vielen schönen Momenten und guten Ideen. Aber zunächst einmal wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mühl Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes
Was Unternehmer 2023 wissen müssen
„Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.“ Mit diesen Worten von Albert Einstein starten Unternehmer hoffnungsvoll ins neue Jahr, was steuerlich wie immer Einiges zu bieten hat. Großes Thema sind zweifelsfrei die Schlussabrechnungen der diversen Corona-Hilfen, die bis zum Ende des ersten Halbjahres einzureichen sind. Gastronomen (und natürlich auch die Gäste) können sich über eine weitere Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen freuen und auch bei den Investitionsfristen hat der Gesetzgeber noch einmal ein paar Monate spendiert. weiterlesen
Was Arbeitgeber 2023 wissen müssen
Auch Arbeitgeber haben allerhand Neues zu beachten, denn sie müssen ja nicht nur ihren eigenen Pflichten nachkommen, sondern tragen auch Verantwortung für ihre Mitarbeiter. So gibt es veränderte Werte bei Mini- und Midi-Jobbern sowie bei kurzfristig Beschäftigten. Daneben haben sich die steuerlich geförderten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung seit Jahresanfang geändert und die Sachbezugswerte für unentgeltlich bzw. verbilligt an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten erhöht. Erstmals in 2023 wird auch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger akut sowie das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. weiterlesen
Was Arbeitnehmer 2023 wissen müssen
Arbeitnehmer können sich über einen leicht gestiegenen Werbungskostenpauschbetrag freuen, der ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten im Rahmen der Steuererklärung automatisch gewährt wird. Eine größere Steuerersparnis lässt sich jedoch durch etwas Anderes erreichen. Hierzu sollten Arbeitnehmer zeitnah prüfen, ob sich die Eintragung eines höheren Werbungskostenfreibetrages auf der elektronischen Lohnsteuerkarte lohnt. Denn das spart mitunter erhebliche Geldbeträge, auf die man sonst bis zur nächsten Steuererklärung warten muss. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist auch die rechtzeitige Wahl der richtigen Steuerklasse bares Geld wert.
Für die Erstellung der Steuererklärungen gelten auch im Jahr 2023 wieder verlängerte Abgabefristen, obwohl natürlich jeder weiß, dass bei egal welcher Frist am Ende sowieso immer mindestens ein Tag fehlt, um alles fertigzustellen. Hilfreicher sind da die zahlreichen Steuerbonbons, die der Gesetzgeber 2023 für alle Steuerpflichtigen verteilt, sei es in Form eines höheren Grund- und Unterhaltshöchstbetrages sowie Ausbildungsfreibetrags, Abmilderungen beim Solidaritätszuschlag oder auch einer neuen Jahrespauschale für das Homeoffice. Daneben steigt die Gebäudeabschreibung von 2 auf 3 Prozent und auch Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau sind wieder möglich. weiterlesen
Stetig steigende Preise, wachsende Betriebskostenvorauszahlungen und höhere Abschlagszahlungen für Strom: Mit dem aktuell beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz soll nun zumindest die Steuerlast der Bürger etwas abgemildert und Familien gezielt unterstützt werden. So gibt es ab 2023 Änderungen beim Grundfreibetrag sowie beim Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer. Auch das Kindergeld und die Kinderfreibeträge werden merklich angehoben. Wer andere Personen finanziell unterstützt, kann dies ab dem nächsten Jahr ebenfalls in einem erweiterten Umfang steuerlich geltend machen.
Auch wenn die Inflationsrate einen leichten Abwärtstrend erkennen lässt, liegt sie doch noch immer im zweistelligen Bereich und lässt keine Entwarnung zu. Normale Lohnsteigerungen können dies kaum kompensieren, insbesondere da von jedem zusätzlichen Euro meist nur die Hälfte im Portemonnaie ankommt. Anders sieht es aus, wenn Vergütungen ohne Abzüge vereinnahmt werden können, wie es beispielsweise bei der Corona-Prämie der Fall war. Hier hat die Bundesregierung angesetzt und eine weitere Prämie auf den Weg gebracht: die Inflationsausgleichsprämie. Wir beantworten die 25 wichtigsten Fragen.
Wer 2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit hatte und darüber hinaus in Deutschland ansässig war, konnte sich über 300 Euro extra in Form der Energiepreispauschale (EPP) freuen. Rentner und Studierende fielen jedoch frierend aus dem Raster und profitierten nur dann von der EPP, wenn sie zumindest noch in einem Mini-Job tätig waren. Dass das nicht gerecht sein konnte, hat nun auch der Gesetzgeber eingesehen und nachgebessert.
Die steigenden Energiepreise lassen vielerorts die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen wieder in die Höhe schnellen. Stimmt die Ausrichtung und infolgedessen die Sonneneinstrahlung und hält auch die Dachkonstruktion dem geplanten Projekt stand, steht der Solaranlage eigentlich nichts mehr im Wege. In Frankenthal hatte ein Hausbesitzer jedoch die Rechnung zwar mit seinem Stromanbieter, aber leider ohne seinen Nachbarn gemacht und musste die Installation noch einmal ändern lassen.
Wenn sich über die Jahre in den eigenen vier Wänden zu viel angesammelt hat, man umziehen möchte oder gar einen Hausstand gänzlich auflösen muss, ist eBay eine gern genutzte Möglichkeit, die Dinge meistbietend an den Mann oder die Frau zu bringen. Solange das Ganze den privaten Rahmen nicht überschreitet, bleiben die Gewinne grundsätzlich steuerfrei. Andernfalls könnten die Einkommen- und Gewerbesteuer zuschlagen. Weitaus gefährlicher und oft unterschätzt ist jedoch die Umsatzsteuer, die auch für Privatpersonen zum Problem werden kann. weiterlesen
Wenn einem Falschparker den Weg versperren, dann ist das hochgradig ärgerlich. Bei einigen ist der Ärger dann gar so groß, dass sie zu detektivischen Höchstleistungen auflaufen. Schnell wird da das Handy gezückt, ein Foto geschossen und das Ganze der polizeilichen Anzeige als Beweismittel beigefügt. So geschehen in Ansbach, wo sich das Verwaltungsgericht nun mit zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht auseinandersetzen muss. weiterlesen
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Wie man sich bettet, so liegt man und wie Unternehmer dieser Tage noch planen und strategisch handeln, so erfolgreich werden sie dieses Jahr 2022 abschließen. Vieles ist noch zu tun, anzustoßen oder zumindest in die richtigen Bahnen zu lenken, um dann am Ende keinen Steuervorteil zu verschenken. So haben Unternehmer jetzt noch die Möglichkeit, durch die geschickte Wahl diverser Abschreibungsmöglichkeiten ihren Jahresgewinn und somit auch ihre betriebliche Steuerlast zu minimieren. Was es sonst noch an Chancen gibt, bares Geld zu sparen, lesen Sie hier. weiterlesen
Jedes Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und gerade in Zeiten des hohen Fachkräftemangels müssen sich Arbeitgeber schon einiges einfallen lassen, um den Zusammenhalt im Team zu stärken und Mitarbeiter zu binden. Dabei darf natürlich auch die obligatorische Weihnachtsfeier nicht fehlen oder zumindest ein kleines Geschenk. Auch die neue Inflationsausgleichsprämie bietet sich an. Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun, aber ebenso viele Fallen, in die man dabei tappen kann. Wir sagen Ihnen, wie Sie diese vermeiden. weiterlesen
„Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt“, wusste schon Henry Ford. Allerdings kann man durchaus mit Ausgaben, die man im Laufe des Jahres hatte, im Nachgang zumindest noch Steuern sparen, wie beispielsweise mit dem Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, mit der man einen höheren Sonderausgabenabzug erreichen kann sowie dem Ansatz von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung weiterlesen
Nicht nur für den Kauf der Weihnachtsgeschenke fehlt am Ende immer noch genau ein Tag, sodass am 23. Dezember die Kaufhäuser und Parfümerien des Landes gestürmt werden. Auch die Steuertermine und Fristen scheinen alljährlich immer wieder überraschend vor der Tür zu stehen – sie zu versäumen kann jedoch teuer werden. So ist beispielsweise für die Beantragung der Verlustbescheinigungen für Kapitaleinkünfte nur noch bis zum 15. Dezember Zeit und kurze Zeit später, zum 31. Dezember 2022, endet auch die letzte Eintragungsfrist zum Transparenzregister. weiterlesen
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ETL-Update: Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten – Mehrwertsteuersatzsenkung in der Gastronomie – Bundesrat hat zugestimmt – Beratungsbedarf zum Jahresende
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch der Bundesrat hat am 7.10.2022 der vom Koalitionsausschuss vereinbarten Inflationsausgleichsprämie und der temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Fernwärme zugestimmt.
Mehrwertsteuersatzsenkung in der Gastronomie – Die Steuersatzsenkung wurde bis Ende 2023 verlängert
Der Bundestag hat am 22. September 2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuer-gesetzen“ nach Änderungen durch den Finanzausschuss (BT-Drucks. 20/3590) beschlossen. Die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurationsleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Der Bundesrat hat auch dieses Gesetz am 07.10.2022 verabschiedet.
Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Sowohl Einmalzahlungen als auch Teilzahlungen sind begünstigt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Arbeitgeber können die Prämie bis 31.12.2024 steuerfrei zahlen.
Die Neuregelung (§ 3 Nr. 11c EStG) soll für Arbeitgeberleistungen gelten, die im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich noch im Oktober 2022) bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Sie ist von der Wirkweise vergleichbar mit der ausgelaufenen Corona-Prämie (1.500 Euro bis zum 31. März 2022, § 3 Nr. 11a EStG) und kann für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden.
Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung
An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung sollen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Es soll genügen, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.
Praxistipp: Gerade zum Jahresende stellt sich die Frage, ob übliche oder vereinbarte Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld in steuerfreie Leistungen umgewandelt werden können. Regelmäßig klappt das wegen des im Gesetz verankerten Zusätzlichkeitskriteriums nicht. Eine Vereinbarung über Sonderzahlungen, die ohne einen Inflationsbezug getroffen wurde, kann nicht nachträglich in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie umgewandelt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, die vor der Verkündung des Gesetzes getroffen worden ist, können nicht als Inflationsausgleichsprämie gewährt werden.
Nur sofern vorher keine vertraglichen Vereinbarungen oder andere rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährung einer Sonderzahlung bestanden, kann in Einzelfällen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11c EStG anstelle der Sonderzahlung auch eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gewährt werden.
Weitere Informationen hatten wir bereits mit diesem Newsletter mitgeteilt
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung soll sichergestellt werden, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.
Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen
Der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird von Oktober bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent verringert. Ursprünglich stand diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Einführung der Gasumlage, mit der angeschlagene Gasimporteure gerettet werden sollten. Obwohl die umstrittene Umlage am Donnerstag gekippt wurde, wird an der Senkung des Steuersatzes festgehalten, um Gaskunden zu entlasten. Ebenso begünstigt wird die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz.
Beratungsbedarf zum Jahresende
Haben Sie Fragen und Beratungsbedarf zum Jahresende, die/den wir vor Ablauf des Jahres 2022 klären sollten? Gerne stehen wir hierzu zu Verfügung. Bitte melden Sie bei Ihrem bekannten Ansprechpartner oder in unseren Sekretariaten telefonisch (06431-97717-0 oder 06471-98500) oder gerne auch per Mail unter info@etl-mcp.dezur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Ein solches Gespräch kann auch als Einstieg in strategische Themen genutzt werden.
Strategische Themen – „Was brennt Ihnen unter die Nägeln?“
HEUTE ist der Tag, die WICHTIGEN Themen anzugehen.
Was brennt Ihnen unter den Nägeln? Was müsste einmal angegangen werden, damit Ihr Unternehmen auf die nächsthöhere Stufe gelangt? Gerade in Krisenzeiten muss man als Unternehmer initiativ sein.
Das jeweilige Alltagsgeschäft bindet viel Energie. Aber ab und zu sollten wir uns fragen, welche heißen Eisen wir angehen sollten, bevor es zu spät ist. Hier finden Sie unsere Broschüre ist eine Einladung, sich die wichtigen Fragen zu stellen. Mit uns zusammen finden Sie die richtigen Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Inflationsrate von über 10 Prozent und steigende Energie- und Gaspreise verunsichern Verbraucher, insbesondere angesichts der nahenden Heizperiode in den Wintermonaten. Mit zahlreichen Maßnahmen und Entlastungspaketen versucht die Bundesregierung gegenzusteuern.Doch was konkret bei jedem Einzelnen ankommt, ist derzeit noch ungewiss. Nur wenige Regelungen sind bereits beschlossen.Viele der Vorschläge müssen noch in ein Gesetz gegossen werden, für andere Maßnahmen liegen bereits Gesetzentwürfe vor, die aber noch Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Mit unseren heutigen Beiträgen wollen wir die Knoten der verschiedenen Entlastungspakete etwas lockern und entwirren.
Im ersten Beitrag erfahren Sie, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen können.
Der dritte Artikel gibt einen Überblick über die weiteren geplanten Entlastungpakete, die u. a. Anpassungen beim Einkommensteuertarif für 2023 und 2024, Umsatzsteuerermäßigungen, ein kostengünstiges ÖPNV-Ticket und eine weitere Anhebung der Midi-Job-Grenze vorsehen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Gerne können Sie uns und Ihre bekannten Ansprechpartner dazu kontaktieren.