ETL-Depesche III/2022: Steuerzinssatz sinkt auf 1,8 % – Steuerbonus für Pflegekräfte – Mini- und Midijobs werden ausgedehnt ab 1.10.2022 – Mit dem E-Auto Geld sparen und verdienen
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie die ETL-Depesche III/2022 mit vielen aktuellen und interessanten Informationen zu aktuellen Neuerungen. Insbesondere im Bereich der Mini- und Jobs ergeben sich neben der Mindestlohnthematik ab 1.10.2022 zahlreiche Änderungen.
Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kommt bei Arbeitnehmern netto nicht viel mehr als die Hälfte des Arbeitslohns an. Für sogenannte Minijobs – Aushilfstätigkeiten mit geringer Vergütung – gibt es aber Vergünstigungen. Die wurden im Zuge der Anhebung der Mindestlohngrenze angepasst. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze ab dem 01.10.22 gilt und welche Regeln zu beachten sind.
Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze zum 1.10.2022 im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu.
300 € Energiepreispauschale bekommen fast alle Arbeitnehmer im September 2022 vom Chef. Welche Mitarbeiter Anspruch darauf haben, was das für die Lohnsteueranmeldung bedeutet und welche Steuern und Abgaben anfallen, erklärt dieses Video
Gerne können Sie uns und Ihre bekannten Ansprechpartner dazu kontaktieren.
nachstehend übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mühl Ina Mücke
Zollvorschriften: Reisemitbringsel können teuer werden
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen… Wer dieser Tage seinen Urlaub von einem der deutschen Flughäfen aus antreten will, für den gilt diese Aussage mehr denn je. Viele müssen im Vorfeld bangen, ob der Flieger überhaupt abhebt, bevor sie dann stundenlang auf den Check-in warten, um schließlich am Urlaubsort angekommen darauf zu hoffen, dass sich ihr Koffer zumindest in der zweiten Reisehälfte dann auch noch zu ihnen gesellt. Es sind turbulente Zeiten – doch eines bleibt: Wenn einer eine Reise tut, dann bringt er auch ein paar Reisemitbringsel als Erinnerung mit. Nicht alle dürfen jedoch zollfrei eingeführt werden. Weiterlesen
Auszahlung der Energiepreispauschale ist kompliziert
Ob mit oder ohne Souvenirs – eine Urlaubsreise kostet und belastet gerade auch in der aktuellen Zeit mit einer Inflationsquote von über 7 Prozent und absurd hohen Energiepreisen das Portemonnaie aller. Da kommt die Energiepreispauschale im September 2022 gerade richtig, auch wenn von den 300 Euro brutto pro Person netto meist nur ein Bruchteil übrigbleibt und sich auch nicht jeder über diesen Geld(niesel)regen freuen kann. Zur Regelung der Auszahlungsbedingungen brauchte der Gesetzgeber ganze elf Paragrafen und hat das Bundesfinanzministerium mittlerweile einen 61 Fragen umfassenden Katalog veröffentlicht. Weiterlesen
Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung wegen (geringer) Überschreitung der Einkommensgrenze
Gesundheit ist ein hohes Gut. Sie zu erhalten kann mitunter ganz schön ins Geld gehen, doch zum Glück ist in Deutschland eine entsprechende Krankenversicherung Standard. Wir unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Versicherung, wobei nur die gesetzliche die Möglichkeit bietet, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern. Doch das ist immer an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Andernfalls wird es teuer, wie kürzlich ein Rentner erfahren musste, der lediglich 13 Euro über dem Erlaubten lag und hierfür nun monatlich 180 Euro zahlen musste. Weiterlesen
Schlussrechnungen zu Überbrückungshilfen: Fallen vermeiden!
Abgerechnet wird zum Schluss – das gilt auch für die diversen Überbrückungshilfen. Diese werden Ihren Steuerberater und auch Sie noch eine Weile beschäftigen. Hintergrund ist, dass die eingereichten Anträge zu den Corona-Hilfen in der Vergangenheit meist nur auf Basis von Umsatz- und Kostenprognosen beantragt und bewilligt wurden, die nunmehr durch die Echtzahlen laut Buchhaltung zu ersetzen sind. Erfolgt das nicht bis Jahresende, müssen alle ausgezahlten Corona-Hilfen in voller Höhe zurückgezahlt werden. Auch eine fehlende Eintragung ins Transparenzregister kann Unternehmern letztlich noch einen Strich durch die Rechnung machen. Weiterlesen
Auch Wegrollen ist versicherter Betrieb
Was in einer Komödie durchaus einen nicht von der Hand zu weisenden Humorfaktor hat, wenn sich ein Fahrzeug langsam aber sicher rollend verselbständigt und wahlweise einen Abhang hinunterfährt oder aber eine wahrhafte Kettenreaktion an Absurditäten auslöst, ist im wahren Leben für die Betroffenen alles andere als lustig. So wie im Fall eines Autofahrers, dessen Gefährt unfreiwillig am Staubsaugerautomat auf dem Tankstellengelände „geparkt“ und diesen erheblich zerstört hatte. Fraglich war hier, wer denn hier wohl für die Schäden aufkommt. Weiterlesen
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
Reisende soll man nicht aufhalten – das gilt im Privaten ebenso wie im Berufsleben. Bevor sich der Mitarbeiter jedoch tatsächlich zu einem anderen Arbeitgeber auf den Weg macht, möchte er von seinem alten Arbeitgeber natürlich ein Arbeitszeugnis mit ins Gepäck nehmen. Ausführlich soll es sein, wohlwollend selbstverständlich auch und in jedem Falle zeigen, was für ein geschätzter Arbeitnehmer hier das Unternehmen verlässt. Wie genau das Ende eines solchen Zeugnisses auszusehen hat, damit hatte sich kürzlich wieder das Bundesarbeitsgericht zu befassen.
am 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft getreten, welches für Arbeitgeber eine Reihe von neuen, weitergehenden Pflichten mit sich bringt. Arbeitgeber müssen Mitarbeitenden ab dem 1. August 2022 in den meisten Fällen zusätzliche Informationen über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 2.000 Euro. Hintergrund für die Änderung des Nachweisgesetzes ist eine EU-Richtlinie.
Die neuen Pflichten gelten zwar in erster Linie nur bei Neueinstellungen, die ab dem 1. August 2022 vorgenommen werden. Mitarbeiter, die bereits vor dem 1. August 2022 in einem Unternehmen beschäftigt sind, können jedoch ihren Arbeitgeber dazu auffordern, ihnen die Angaben über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen (schriftlich) nachträglich mitzuteilen. Dieser Aufforderung muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen, bei einigen Angaben innerhalb eines Monats, nachkommen.
Unser Tipp: Sie sollten sich schnellstmöglich mit den Änderungen des NachwG vertraut machen und sich entsprechend vorbereiten. Das angefügte Merkblatt fasst die wesentlichen Regelungen und Anforderungen des neuen NachwG zusammen.
anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mühl Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes
Mit dem E-Auto Geld verdienen
Die staatliche Förderung der Elektromobilität bestand bisher vor allem darin, Kaufanreize bei der Anschaffung von bestimmten Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen zu schaffen und bei Unternehmern eine steuerlich begünstigte Privatnutzung zu ermöglichen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) basiert auf dem Gedanken, dass Elektrofahrzeuge Emissionen einsparen. In der Praxis kaufen Mineralölunternehmen, die die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen können, eingespartes CO2 und schaffen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen. Zum Artikel
ETL Depesche II/2022: Die wichtigsten Steuertipps aus dem Frühjahr auf einen Blick
Inflation, steigende Energiepreise, Ukraine-Krieg sowie die (Spät-)Folgen der Corona-Pandemie: Die aktuellen Verwerfungen des Weltgeschehens zogen im Frühjahr 2022 bedeutende Veränderungen für die Unternehmen in Deutschland nach sich – in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. So beschloss die Bundesregierung als Reaktion auf die steigenden Energiekosten und die hohe Inflation u. a. eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wer von diesen und weiteren steuerlichen Entlastungen profitiert, welche Fallstricke es zu umgehen gilt und wo Unternehmer nun Handlungsbedarf haben, darüber informiert die neueste Ausgabe der ETL Depesche II/2022, die nun zum Download bereitsteht.
Die schönste Zeit des Jahres – 10 wichtige Punkte zum Urlaubsrecht in Deutschland
Sommerzeit ist Urlaubszeit – und nicht ohne Grund für die meisten von uns die schönste Zeit des Jahres. Gar nicht so selten allerdings sorgt das Thema Urlaub in einem Angestelltenverhältnis statt für Ruhe, Entspannung und Erholung für Stress, Ärger und blank liegende Nerven. In den folgenden zwei Ausgaben ihrer Expertenkolumne „Alles was Recht ist“ erläutern der ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel und ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Annahmen und Irrtümer zum Urlaubsrecht in Deutschland. Hier mehr erfahren
Das zweite Grüne Mandat: Recable arbeitet für eine nachhaltige Elektronikbranche
Das Unternehmen recable hat ein langlebiges, überwiegend wiederverwertbares USB-Kabel für Laptops, Tablets und Smartphones entwickelt. Es verspricht Nachhaltigkeit, Reparaturfähigkeit sowie faire Arbeitsbedingungen und Herstellungsprozesse auch für Zubehör in der Elektronik- und Technikbranche. Die USB-Kabel von recable „bestehen aus fairen, konfliktfreien und recycelten Rohstoffen und werden in Deutschland handgefertigt“, so das Unternehmen. „Durch die Reparaturfähigkeit ist recable besonders gut zerlegbar gestaltet und dadurch nahezu komplett recycelbar“, erklärt Gründer Hermann Hetzer. Zum ganzen Artikel
Weltneuheit auf dem Gesundheitsmarkt: Die Blutfilterbrille für Einsatzkräfte
Martin Jahr ist Mandant bei ETL IP und Entwickler der allerersten Blutfilterbrille. Diese lässt Blut schwarz erscheinen und schützt Einsatzkräfte somit vor Traumata bei Unfallszenen. Mit Unterstützung von ETL IP lässt sich Martin Jahr seine Erfindung patentieren und bringt die Weltneuheit auf den Gesundheitsmarkt. Mehr erfahren
anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mühl Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes
Neuregelung: Steuerzins sinkt rückwirkend auf 1,8 Prozent
Nach über sechs Jahren Nullzinspolitik wird der Leitzins im Euroraum voraussichtlich im Sommer erstmals wieder steigen. Eine Anhebung auf 0,25 Prozent gilt als immer wahrscheinlicher. Das bedeutet natürlich noch lange nicht, dass sich Sparer auch wieder auf Zinsen freuen könnten. Was Steuererstattungen angeht, winken jedoch zumindest 1,8 Prozent. Das sind keine 6 Prozent wie in der Vergangenheit, aber besser als nichts. Allerdings gibt es für die letzten Jahre umfangreiche Regelungen, die besagen, was genau das nun für Verzinsungszeiträume ab 2019 bedeutet. weiterlesen
Änderungen zum Nachweisgesetz machen Korrekturen der Arbeitsverträge erforderlich
Als wären die Vorschriften rund um die Beschäftigung von Mitarbeitern nicht schon zahlreich genug, kommt auf Arbeitgeber schon wieder die nächste Änderung zu. Denn voraussichtlich zum 1. August 2022 stehen weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes an. Viele Angaben, unter anderem zu Kündigungsfristen, der Probezeitdauer oder dem Arbeitsentgelt müssen in den Arbeitsverträgen zwingend konkretisiert werden, andernfalls drohen nicht unerhebliche Bußgelder. weiterlesen
Mit dem E-Auto Geld verdienen – So geht es
Die Inflationsrate in Deutschland betrug im Mai 7,9 Prozent und lag somit bereits im dritten Monat in Folge oberhalb der sieben Prozent-Marke. Auch die Benzinpreise steigen kontinuierlich und treiben Fahrzeugbesitzer trotz Tankrabatt an den Rand des Erträglichen. Das ist unter anderem auch ein Grund dafür, warum sich immer mehr für ein Elektroauto entscheiden. Doch es gibt noch einen weiteren interessanten Aspekt, der seit diesem Jahr für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen spricht – die Treibhausminderungsquote, mit der sich sogar zusätzlich Geld verdienen lässt.
Darf man Altautos auf dem eigenen Grundstück lagern?
Auf dem eigenen Grundstück gelten die eigenen Regeln. Man muss sich von niemandem etwas vorschreiben lassen und kann machen, was immer man möchte. Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält, so stimmt es doch nicht ganz. Diese Erfahrung musste auch ein Grundstücksbesitzer und Fahrzeugliebhaber machen, der sich einen Teileträger gekauft und ungeschützt unter freiem Himmel innerhalb seiner Grundstücksgrenzen abgestellt hatte. weiterlesen
10-Tage-Regelung bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen: Abflusszeitpunkt und Fälligkeit
Einnahme-Überschussrechner müssen Einnahmen sowie Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr erfassen, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Von diesem Grundsatz gelten nur wenige Ausnahmen; eine davon ist die sogenannte 10-Tage-Regelung für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie beispielsweise Mietzahlungen oder Versicherungen. Diese sind in dem Kalenderjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Laut den Finanzrichtern des Bundesfinanzhofes ist das aber nur eine Seite der Medaille, denn nach ihren aktuellen Urteilen gilt das nur dann, wenn auch die Fälligkeit in diesen Zeitraum fällt. weiterlesen
Wechsel von der PKV in die GKV – Fallstricke der Familienversicherung
Wer in jungen Jahren gut verdient, für den stellt sich über kurz oder lang sicher einmal die Frage nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Ist man gesund und hat keine Vorerkrankungen, sind die Beiträge meist auch attraktiver als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sodass die Entscheidung für die PKV oft nicht schwerfällt. Im Alter dann kehrt sich das Verhältnis dann jedoch um und eine Rückkehr in den Schoß der GKV ist nur schwer möglich. weiterlesen
ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
Mitglied des ETL-VerbundesDiese Information ist ausschließlich für die adressierte Person oder Organisation bestimmt und könnte vertrauliches und/oder privilegiertes Material enthalten. Personen oder Organisationen, für die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu übertragen, zu verbreiten, anderweitig zu verwenden oder sich durch sie veranlasst zu sehen, Maßnahmen irgendeiner Art zu ergreifen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und das Material von Ihrem Computer zu löschen.Sie haben uns gebeten, mit Ihnen über das Internet per E-Mail zu korrespondieren. Unbeschadet dessen ist allein die von uns unterzeichnete schriftliche Fassung verbindlich. Wir weisen darauf hin, dass derartige Nachrichten mit und ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails, nachdem sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben und können Ihnen hieraus entstehende Schäden nicht ersetzen. Sollte trotz der von uns verwendeten Virus-Schutz-Programme durch Zusendung von E-Mails ein Virus in Ihre Systeme gelangen, haften wir nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nur soweit gesetzlich zulässig.
anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mühl Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes
Für nur 9 Euro quer durch Deutschland
Die Temperaturen steigen, die Open-Air-Gastronomie füllt sich, die Corona-Zahlen sinken – endlich kehrt wieder etwas Normalität ein. Auch die Sommerferien rücken näher und kündigen die Hauptreisezeit des Jahres an. Pünktlich dazu startete deutschlandweit zum 1. Juni 2022 die Sonderaktion des 9-Euro-Tickets. Monats- oder Jahreskartenbesitzer kommen automatisch in den Genuss des Angebots und müssen nichts veranlassen. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ein Jobticket oder einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren, haben dagegen unter Umständen Handlungsbedarf. weiterlesen
Transparenzregister-Eintragungsfrist 30. Juni 2022 nicht vergessen
Auch in punkto Transparenzregister müssen Unternehmen, vornehmlich GmbHs, aber auch Genossenschaften und Partnerschaften spätestens in diesem Monat zwingend tätig werden. Denn nachdem das Transparenzregister im letzten Jahr von einem Auffangregister zu einem Vollregister erweitert wurde, sind auch die bisher nicht meldepflichtigen Daten verpflichtend bis zum 30. Juni an das Transparenzregister zu melden. Bußgelder aufgrund von fehlenden Angaben können zwar frühestens ein Jahr nach dem Fristversäumnis festgesetzt werden. Doch das ist nicht das Einzige, was droht. Für Unternehmen, die Corona-Finanzhilfen (Überbrückungshilfen etc.) beantragt oder bereits erhalten haben, kann es wesentlich teurer werden. weiterlesen
Auszahlung der Energiepreispauschale komplex geregelt
Zum Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung die sogenannte Energiepreispauschale beschlossen. Anspruch auf die Energiepreispauschale hat jeder, der im Jahr 2022 mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Gewinneinkünften aktiv tätig ist. So weit, so gut. Denn auch wenn man der Meinung sein müsste, dass die Auszahlung der 300 Euro unkompliziert möglich sein sollte, hat der Gesetzgeber hierfür elf neue Paragrafen kreiert, um alles akribisch zu regeln. weiterlesen
Überstunden sind ein ewiges Streitthema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einigen Unternehmen werden sie in gewissem Umfang vorausgesetzt, in anderen durch Freizeitausgleich ausgeglichen oder in Geldeswert vergütet. Fakt ist jedoch, dass Arbeitgeber Überstunden nur dann vergüten müssen, wenn sie diese angeordnet oder gebilligt haben. Die alles entscheidende Frage ist dabei immer, wer hierfür in der Beweislast ist. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Position der Arbeitgeber gestärkt. weiterlesen
Ausschlussfrist für Anträge auf Vorsteuer-Vergütung aus Drittstaaten beachten
Viele Unternehmer haben Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland, erwerben dort Waren oder beziehen Leistungen, ohne dass sie selbst in diesem ausländischen Staat umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen. Doch vielfach gibt es auch in diesen Ländern eine Umsatzsteuer, die auf die Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Damit der Unternehmer mit der in Rechnung gestellten ausländischen Umsatzsteuer für die bezogenen Lieferungen und Leistungen wirtschaftlich nicht belastet wird, kann er sich die Vorsteuer meist im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstatten lassen. Allerdings ist ein solcher Antrag zwingend bis zum 30. Juni 2022 zu stellen. weiterlesen
Affenpocken: Die ersten (rechtlichen) Fragen und Antworten
Covid-19 ist noch nicht gebannt, da droht bereits die nächste Gesundheitsgefahr, die sich weltweit auszubreiten scheint – Affenpocken. Auch die Affenpocken sind aus der Tierwelt auf den Menschen übergesprungen und können inzwischen von Mensch zu Mensch übertragen werden. Wenngleich eine neue Pandemie erst einmal nicht erwartet wird, sind die ersten Impfdosen bereits bestellt. Grund genug, sich schon einmal den ersten Fragen und vor allem Antworten zu widmen. weiterlesen
Muss innerorts eine Rettungsgasse gebildet werden?
Der Begriff der Rettungsgasse ist in Deutschland etabliert, auch wenn nicht in jedem Fall zu jeder Zeit zweifelsfrei klar ist, zwischen welchen Fahrstreifen sie denn nun gebildet werden muss. Als kleine Gedankenstütze hilft hier die rechte Hand, wobei der Daumen die linke Spur und die weiteren Finger die übrigen Spuren symbolisieren. Doch ist das, was im Stau oder bei stockendem Verkehr auf Autobahnen gilt, auch innerorts im Stadtverkehr bindend? weiterlesen
in unserem Schreiben aus Februar 2022 haben wir Sie darüber unterrichtet, dass der Gesetzgeber eine Änderung bei der Bemessung der Grundsteuer beschlossen hat und in der Folge alle Eigentümer von Grundbesitz davon betroffen sind.
Mit diesem Grundsteuer-Reformgesetz werden die bisherigen Einheitswerte durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Grundstücke und Wohneigentum müssen vollständig neu bewertet werden.
Neu ist insbesondere, dass es neben dem Bundesrecht in mehreren Bundesländern eigene Regelungen gibt.
Für die Erfassung aller relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum bleibt nur wenig Zeit. Die Finanzverwaltung lässt für die Einreichung der Daten nur einen zeitlichen Korridor von Juli bis Oktober 2022 zu.
Sofern Sie sich bislang noch nicht zu unserer ersten Information aus Februar 2022 zurückgemeldet haben, möchten wir Sie mit diesem Schreiben nochmals an unser Angebot, Sie bei der Abgabe der Grundsteuererklärung zu unterstützen, erinnern.
Sofern wir Sie in dieser Angelegenheit für Sie tätig werden dürfen oder vorab Rückfragen bestehen, bitten wir Sie bis zum 30. Juni 2022 um entsprechende Rückmeldung unter folgender Email-Adresse: grundsteuerreform@etl-mcp.de
Für die Abrechnung der Grundsteuerwerterklärungen ist eine eigene Gebührenposition in der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) einführt worden. Die Abrechnung erfolgt nach dem neu eingeführten § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV:
Für jedes Grundstück („wirtschaftliche Einheit“) ist eine eigene Erklärung abzugeben und stellt damit auch eine eigene Gebührenposition dar. Nachfolgend erhalten Sie einen exemplarischen Überblick über die Abrechnungsmodalitäten:
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihen gerne zur Verfügung.
anbei übersenden wir Ihnen heute wieder „Tipps & Wissenswertes“ von ETL mit interessanten und informativen Neuigkeiten.
Gerne stehen wir und unsere Mitarbeiter für Einzelfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hilfe für Menschen
Volker Mühl Ina Mücke
Tipps & Wissenswertes
Hilfe für Menschen aus der Ukraine – Das ist steuerlich zu beachten
Die Situation der Menschen in der Ukraine lassen keinen ungerührt. Viele wollen helfen, sei es durch Geldspenden, Sachleistungen oder auch durch die verbilligte bzw. unentgeltliche Überlassung von Wohnraum. Auch das Finanzamt leistet seinen Beitrag, indem es geleistete Spenden unter gewissen Umständen einkommensteuermindernd anerkennt. Für den besonderen Fall der Spendenleistungen für Menschen aus der Ukraine gibt es abweichend zu den allgemeinen Regelungen nun einige steuerliche Erleichterungen. weiterlesen
Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert
Auch im dritten Corona-Jahr spüren Unternehmer die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Trotz umfangreicher Lockerungen haben sich die Umsätze in vielen Branchen noch immer nicht erholt. Damit Unternehmen die staatlich verordneten Coronamaßnahmen wirtschaftlich überleben können, hat die Regierung in der Vergangenheit diverse Überbrückungshilfen bereitgestellt. Am 1. April wurde die Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis zum Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet jedoch bereits am 15. Juni 2022. weiterlesen
Achtung bei Gegenlicht und tief stehender Sonne!
Sichtbehinderungen wie Nebel, starker Regen, Hagel oder auch Schneegestöber liegen laut den Auswertungen des Statistischen Bundesamts als Unfallursache ganz weit vorn. Der weitaus erheblichere Teil geht jedoch auf das Konto der blendenden Sonne, die von Kraftfahrzeugführern jedoch regelmäßig unterschätzt zu sein scheint. Doch was, wenn beispielsweise die rote Ampel im Gegenlicht nicht erkannt wurde – kann Blendung dann vor Strafe schützen? Und was ist im Fall der Fälle mit dem Anspruch gegen den eigenen Kaskoversicherer? Gibt es hier Einschränkungen?
Kein Thailandurlaub aus gesundheitlichen Gründen vom Finanzamt
Leben, wo andere Urlaub machen, das ist der Traum Vieler. Doch die Hemmschwelle, dies tatsächlich umzusetzen, ist groß und natürlich muss das Ganze auch noch finanziert werden. Wie schön wäre es, hier eine kleine Finanzspritze vom Fiskus zu erhalten, was grundsätzlich sogar möglich wäre, wenn bestimmte Voraussetzungen zur Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen gegeben wären. Genau dies ist aber der casus knacksus. Denn hierfür braucht es zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes. weiterlesen
Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Ein gefälschter Impfausweis kann als Urkundenfälschung strafbar sein. Und auch der eigene Arbeitsplatz steht auf dem Spiel. So urteilte das Arbeitsgericht Köln vor kurzem: Verlangt ein Arbeitgeber einen Immunitätsnachweis für Mitarbeitende mit Kundenkontakt und legt der Arbeitnehmer daraufhin einen gefälschten Impfpass vor, so darf diesem fristlos gekündigt werden. weiterlesen
Umlagefähigkeit von Wachdienstkosten als Betriebskosten bei einer Mietwohnung
Ein Wachdienst vermittelt den Mietern Sicherheit, ganz besonders in Brennpunktgegenden oder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen. Er schützt aber auch die Substanz des Hauses und somit das Eigentum des Vermieters. Heikel wird es immer dann, wenn es darum geht, wer denn für diese meist nicht ganz unerheblichen Kosten letztlich zur Kasse gebeten werden soll – die Mieter im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung oder der Vermieter in seiner Eigenschaft als Auftraggeber? weiterlesen
ETL MCP Mühl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Löhnberg • Niederlassung: Limburg an der Lahn
Handelsregister: HRB 6122 AG Limburg a. d. Lahn
Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Mühl, Steuerberater • Diplom-Betriebswirtin (FH) Ina Mücke, Steuerberaterin
Mitglied des ETL-Verbundes
Diese Information ist ausschließlich für die adressierte Person oder Organisation bestimmt und könnte vertrauliches und/oder privilegiertes Material enthalten. Personen oder Organisationen, für die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu übertragen, zu verbreiten, anderweitig zu verwenden oder sich durch sie veranlasst zu sehen, Maßnahmen irgendeiner Art zu ergreifen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und das Material von Ihrem Computer zu löschen.
Sie haben uns gebeten, mit Ihnen über das Internet per E-Mail zu korrespondieren. Unbeschadet dessen ist allein die von uns unterzeichnete schriftliche Fassung verbindlich. Wir weisen darauf hin, dass derartige Nachrichten mit und ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails, nachdem sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben und können Ihnen hieraus entstehende Schäden nicht ersetzen. Sollte trotz der von uns verwendeten Virus-Schutz-Programme durch Zusendung von E-Mails ein Virus in Ihre Systeme gelangen, haften wir nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nur soweit gesetzlich zulässig.
die Überbrückungshilfe IV wurde bis Juni 2022 verlängert und auch die Neustarthilfe 2022 wird auf das II. Quartal 2022 ausgeweitet. Grundsätzlich sind die Antragsvoraussetzungen unverändert geblieben. Für die Überbrückungshilfe IV ist weiterhin ein coronabedingter Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 erforderlich. Die förderfähigen Fixkosten sowie der maximale Fördersatz von 90 % dieser Kosten bei einem Umsatzrückgang von über 70 % bleiben ebenfalls bestehen. Mit der Neustarthilfe 2022 sollen Soloselbständigen auch für den verlängerten Förderzeitraum bis zu 1.500 € pro Monat erhalten können.
Jedoch haben die länderspezifischen Umsetzungen der stufenweisen Lockerungen Auswirkungen auf die Beantragung der Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum ab 16.02.2022 bis zum Ende des Förderzeitraums. So müssen freiwillige Teil- oder Vollschließungen ab 17.02.2022 oder die Kosten für Zugangskontrollen auf coronabedingte Notwendigkeit geprüft werden.
Die Sonderregelung zu den freiwilligen Schließungen wird nicht verlängert (FAQ 1.2)UND im Anhang 3 wird klargestellt, dass die zusätzlichen Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen nur solange förderfähig sind, wie die Branche, der das Unternehmen zuzuordnen ist, tatsächlich noch von Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) betroffen ist. Vor dem Hintergrund der am 16.Februar 2022 beschlossenen schrittweisen Lockerungen entfällt die Förderfähigkeit für diesenPosten ab dem 20. März gänzlich.
Die Coronabedingtheit des Umsatz-Rückganges muss bei Änderungsanträgen und Neuanträgen zur Überbrückungshilfe IV ausdrücklich versichert und begründet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass seit dem 12. April 2022 bei Erst- und Änderungsanträgen zur Überbrückungshilfe IV im Antragsformular drei zusätzliche Pflichtfelder auszufüllen sind:
• „Von welchen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“ • „Von welchen branchenweiten Schwierigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“ • „Von welchen unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
Hintergrund ist, dass anders als zu Beginn der Pandemie und im langen Lockdown bis Mai 2021 nun nach der Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen die Gründe für Umsatzeinbrüche vielschichtig sind und in vielen Fällen nicht zweifelsfrei auf die Corona-Pandemie zurückgeführt werden können. Die Antragsbe-rechtigung in den Überbrückungshilfen ist aber stets unmittelbar an die Coronabedingtheit des Umsatzeinbruchs gekoppelt.
Da zum Ende der Hilfsprogramme keine grundlegenden Änderungen an den Programmbedingungen mehr vorgenommen werden sollen und können, haben die Bewilligungsstellen das Anliegen vorgebracht, die ohnehin bei den prüfenden Dritten vorhandenen Informationen des Antragstellers besser zu nutzen, um eine noch höhere Trennschärfe bei der Bewilligung zu erreichen.
Der Antragsteller hat für die Antragsberechtigung in den Überbrückungshilfen dem prüfenden Dritten darzulegen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch vorliegt. Bisher prüft der prüfende Dritte diese Angaben auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität, nimmt sie dann zu den Akten und legt sie auf Nachfrage der Bewilligungsstelle vor.
Künftig werden diese Angaben unmittelbar mit dem Antragsformular übermittelt. Die Angaben sind auf jeweils 30 bis 1.000 Zeichen beschränkt. Bereits abschließend gestellte Anträge sind nicht betroffen.
Laut Ausfüll-Anleitung gilt diese doch nur für Anträge, die für die Monate April, Mai und /oder Juni 2022 beantragt werden.
Es ist weiterhin zu beachten: – Es sind nur unbar bezahlte Fixkosten berücksichtigungsfähig. – Abschlagszahlungen werden nur in Höhe von 50 % berücksichtigt.
– Vorauskasserechnungen sind nur berücksichtigungsfähig, soweit der Liefer- und Leistungszeitpunkt vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt.
Weitere Informationen zum Programm „Corona-Überbrückungshilfe“ und zur Antragstellung gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Frist der Antragstellung
Da die Grundlage aller Bundesregelungen zu den Coronahilfen, das Temporary Framework der Europäischen Union, am 30.06.2022 ausläuft und nicht verlängert wird, wurde die einheitlich auf den 15.Antragsfrist für die ÜH IV Juni 2022 festgelegt. Bis diesem Zeitpunkt können auch Änderungsanträge gestellt werden. Soweit auch für mindestens einen Monat im II. Quartal 2022 (Verlängerungszeitraum) eine Förderung bis 15. Juni 2022 beantragt wurde, können hier noch Änderungen bis 30. September 2022 gestellt werden. (FAQ 3.16) Fristende für … 15.06.2022 ERSTanträge für die Monate Januar bis Juni 2022 15.06.2022 ÄNDERUNGsanträge für die Inanspruchnahme der verlängerten Förderung April bis Juni 2022 15.06.2022 Wahlrecht für Soloselbständige zwischen Neustarthilfe und ÜH IV 30.09.2022 Änderungsanträge für bereits gestellte Anträge, soweit dies beihilferechtlich zulässig ist. Unser Vorgehen für die Antragstellung:
Sind Sie unsicher und möchten Klarheit, ob Sie unter die o.g. Zugangsvoraussetzungen fallen, so sind wir Ihnen nach entsprechender Beauftragung bei der Überprüfung, der entsprechenden Antragstellung sowie der Schlussabrechnung nach Ablauf des Förderzeitraumes behilflich. Die hierfür entstehenden Kosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe mit erstattungsfähig.
Bitte senden Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an folgende Email-Adresse: coronahilfe@etl-mcp.de (bitte nur dann, wenn Sie nicht schon anderweitig mit uns Kontakt aufgenommen haben). Bitte teilen Sie uns zur Planung unserer Ressourcen unverzüglich mit, ob wir für Sie tätig werden sollen. Sofern Sie uns erst nach dem 15. Mai 2022 beauftragen, können wir eine termingerechte Bearbeitung nicht sicherstellen.
Wir kommen sodann zeitnah auf Sie zu, um unter Berücksichtigung des zeitlichen Eingangs der Aufträge einen individuellen Termin für die Antragstellung mit Ihnen abzustimmen.
Wie aus den vorgenannten Voraussetzungen ersichtlich ist, bedarf es bei der Antragstellung einer Vielzahl von Buchhaltungsdaten. Es ist daher wichtig, dass uns alle für die Buchhaltung relevanten Daten nach dem aktuellen Stand vorliegen.
Da der Umsatzrückgang coronabedingt sein muss, bitten wir Sie, uns eine Stellungnahme einzureichen, aus der ersichtlich ist, warum der Umsatzrückgang in Ihren Augen coronabedingt ist.
Hier ist Ihrerseits unbedingt erforderlich, folgende Fragen explizit zu erläutern:
• „Von welchen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
• „Von welchen branchenweiten Schwierigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
• „Von welchen unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?“
Ihre Ausführungen werden sodann in das Antragsformular übernommen. Wir als sog. Prüfender Dritter können die Beantwortung nicht für Sie übernehmen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an der Beantragung der Überbrückungshilfe interessiert sind. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.
Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden hat in den letzten zwei Jahren stark an Bedeutung gewonnen, sei es in provisorisch hergerichteten Arbeitsecken in Wohnräumen oder auch in eigens dafür eingerichteten Arbeitszimmern. Während Kosten für Arbeitsmittel relativ unkompliziert steuerlich abziehbar sind, gestaltet sich das beim häuslichen Arbeitszimmer jedoch nicht ganz so einfach und ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil des BFH aus dem Jahr 2019 stellt jedoch klar, dass ein Arbeitszimmer sogar dann anerkannt werden kann, wenn es für die Tätigkeit gar nicht zwingend erforderlich ist. weiterlesen
FAQ zur Beschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind mehr als vier Millionen Menschen aus dem Land geflohen, davon über 280.000 nach Deutschland und täglich werden es mehr. Am 3. März 2022 hat der Rat der EU-Außenminister daher die Anwendung der sogenannten „Massenzustromsrichtlinie“ beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Aufnahme Vertriebener, um diesen temporären Schutz zu gewähren, ohne dass sie Asylanträge stellen müssen. Arbeitgeber, die helfen und ukrainischen Menschen eine Perspektive bieten wollen, müssen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen jedoch einiges beachten. weiterlesen
Steigende Energiekosten: Bundesregierung plant Maßnahmenpaket zur Entlastung der Verbraucher
Die Inflation hat die 7 Prozent-Marke überschritten und nicht nur die leeren Öl- und Mehlregale in den Supermärkten lassen die Verbraucher nervös werden, sondern vor allem auch die drastisch gestiegenen Energiekosten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, um die Versorgung sicherzustellen bzw. die vorhandenen Reserven effizient zu nutzen. Daneben hat die Bundesregierung ebenfalls ein Maßnahmenpaket geschnürt, um den Einzelnen zu entlasten. Angedacht sind u. a. eine Energiepreispauschale und verbilligte ÖPNV-Tickets.
Zinslose Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Februar bis April 2022 möglich
Auch wenn die Corona-Beschränkungen vielerorts fallen, werden die Unternehmen noch eine ganze Weile brauchen, um sich von den Folgen der vergangenen Monate finanziell zu erholen. Denn trotz der diversen Corona-Unterstützungsprogramme der Regierung warten viele noch immer auf den Zufluss der Geldmittel und verfügen somit schlichtweg nicht über die notwendige Liquidität, um beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter zahlen zu können. Für genau diese Fälle hat der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit einer zinslosen Beitragsstundung für die Monate Februar bis April 2022 geschaffen. weiterlesen
Neues Urteil des BSG:
Alle Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungspflichtig
Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, selbständige Unternehmer nicht – das stimmt zwar grundsätzlich, aber eben nicht immer. Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist Vorsicht geboten. Während früher die tatsächlichen Verhältnisse für die Beurteilung eine entscheidende Rolle spielten, sind nach aktueller Rechtsprechung allein Satzung, Geschäftsführerstellung und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag maßgeblich. In seiner neusten Entscheidung deutet das Bundessozialgericht nunmehr an, dass ausnahmslos alle Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer als sozialversicherungspflichtig anzusehen sind. weiterlesen
Überholen bei durchgezogener Linie? Geht das?
Schon vor der ersten Fahrstunde kennt jeder die Regel, dass eine durchgezogene Linie niemals,
weder teil- noch ausnahmsweise überfahren werden darf. Weniger bekannt ist jedoch, dass eine durchgezogene Linie nicht zwingend auch ein Überholverbot bedeutet. So ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, wonach Fahrzeugführer andere Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vorhandensein einer durchgezogenen Linie überholen dürfe. weiterlesen